Europäische Union

2014/645/GASP: Beschluss EUCAP NESTOR/2/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Juli 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32014D0645. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

6.9.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 267/7 BESCHLUSS EUCAP NESTOR/2/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Juli 2014 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (2014/645/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss 2012/389/GASP des Rates vom 16. Juli 2012 über die Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (EUCAP NESTOR) (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß Artikel 10 Absatz 3 des Beschlusses 2012/389/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse über die Annahme der vorgeschlagenen Beiträge von Drittstaaten zu fassen. (2) Der Beitrag Australiens sollte entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Zivilen Operationskommandeurs angenommen werden. (3) Gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 (1)   Der Beitrag Australiens zur Mission der Europäischen Union zum Ausbau der regionalen maritimen Kapazitäten am Horn von Afrika (im Folgenden „EUCAP NESTOR“) wird angenommen und als erheblich betrachtet. (2)   Australien wird von Finanzbeiträgen zum Haushalt der EUCAP NESTOR befreit. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. Juli 2014. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 187 vom 17.7.2012, S. 40.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.