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78/963/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Watanabe Linearcorder Mark III, model WTR 331"

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Avis juridique important | 31978D0963 78/963/EWG: Entscheidung der Kommission vom 9. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Watanabe Linearcorder Mark III, model WTR 331" Amtsblatt Nr. L 329 vom 24/11/1978 S. 0023 - 0023 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 6 S. 0256 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 9. November 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Watanabe Linearcorder Mark III, model WTR 331" (78/963/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die deutsche Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 28. April 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Watanabe Linearcorder Mark III, model WTR 331" wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 20. Oktober 1978 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß das Gerät ein graphisches Registriergerät ist, das insbesondere zur Aufzeichnung von Biosignalen im Rahmen empirischer Untersuchungen und Forschungsarbeiten auf den Gebieten der Emotions- und Aktivierungsforschung verwendet wird. Es handelt sich um ein Gerät mit vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten ; die hauptsächliche Tätigkeit des Gerätes liegt in der Wiedergabe und dem Druck wissenschaftlicher Forschungs- und Untersuchungsergebnisse ; das Gerät selbst besitzt keine objektiven Eigenschaften, die es für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeignet machen ; auch seine Verwendung zu Forschungszwecken genügt im vorliegenden Fall für sich allein nicht, um ihm den Charakter eines wissenschaftlichen Gerätes zu verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Watanabe Linearcorder Mark III, model WTR 331" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 9. November 1978 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.