Europäische Union

2007/414/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2007 über die Staatliche Beihilfe C 36/2004 (ex N 220/2004), die Portugal zugunsten von CORDEX, Companhia Industrial Têxtil S.A. gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 474) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32007D0414. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gnissen wie Teppichen, Ausstattungsgegenständen oder im Bereich der traditionellen Verpackung eingesetzt werden kann. (5)  N 96/99, ABl. C 375 vom 24.12.1999, S. 4. (6)  Siehe Beihilfe C 77/97 (LiftGmbH — Doppelmayr, Österreich), ABl. L 142 vom 5.6.1999, S. 32, und Beihilfe C 47/02 (Vila Galé-Cintra), ABl. L 61 vom 27.2.2004, S. 76. (7)  Siehe Ziffer 4.2 der zum Zeitpunkt der Mitteilung über die Maßnahme geltenden Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung: „der Beihilfeantrag (muss) vor Beginn der Projektausführung gestellt werden“, ABl. C 74 vom 10.3.1998, S. 13. (8)  Nach Auskunft dieser Behörden sank der Absatz von portugiesischem Sisal in der EU im Zeitraum 1999—2004 um 12,3 %, hauptsächlich wegen gestiegener Einfuhren. (9)  Siehe Fußnote 5. (10)  Siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C 142/87, „Tubemeuse“, Slg. 1990, I-959, Entscheidungsgrund 35. (11)  Siehe Fußnote 7. (12)  Siehe hierzu auch Beihilfe C 47/02, Vila Galé-Cintra. (13)  Angaben von 2003. (14)  Von Portugal vorgelegte Angaben, bezogen auf den sichtbaren Verbrauch der EU-15 im Jahr 2003.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.