Europäische Union

2014/258/GASP: Beschluss EUBAM Libya/3/2014 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 30. April 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya)

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9.5.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 136/25 BESCHLUSS EUBAM LIBYA/3/2014 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. April 2014 zur Verlängerung des Mandats des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (2014/258/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3, gestützt auf den Beschluss 2013/233/GASP des Rates vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/233/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. (2) Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 24. Mai 2013 den Beschluss EUBAM Libya/1/2013 (2) angenommen, mit dem Herr Antti Juhani Hartikainen für den Zeitraum bis zum 21. Mai 2014 zum Leiter der Mission EUBAM Libya ernannt wird. (3) Am 14. April 2014 hat die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Antti Juhani Hartikainen als Leiter der Mission EUBAM Libya bis zum 21. Mai 2015 zu verlängern — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Das Mandat von Herrn Antti Juhani Hartikainen als Leiter der Mission EUBAM Libya wird bis zum 21. Mai 2015 verlängert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 30. April 2014. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 138 vom 24.5.2013, S. 15. (2)  Beschluss EUBAM LIBYA/1/2013 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. Mai 2013 über die Ernennung des Leiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierte Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libya) (ABl. L 147 vom 1.6.2013, S. 13).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.