Europäische Union

2009/46/EG: Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Schweden von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8409) (Text von Bedeutung für den EWR)

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es ursprünglich in der Schifffahrts- und Speditionsbranche tätige Unternehmen mit eigenen weltweiten Netzen, wie Maersk und Tradimus“, wie Sweden Post mitgeteilt hat. Dies kann daher als Indikator dafür gewertet werden, dass diese Tätigkeit dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt ist. Philatelistische Dienste (23) Im Sinne dieser Entscheidung sind philatelistische Dienste „Verkäufe von Briefmarken und damit verbundenen Produkten in der Hauptsache an Briefmarkensammler und in begrenztem Umfang an Käufer von Geschenken und Andenken.“ Den Angaben zufolge ist Sweden Post das größte Unternehmen, das kontinuierlich neue Briefmarken in Schweden herausgibt. Andere Marktteilnehmer, die neu herausgegebene Briefmarken auf dem Philateliemarkt in Schweden anbieten, sind örtlich niedergelassene und ausländische, überwiegend nordeuropäische, Postbetriebe. Der Philateliemarkt ist jedoch nicht auf die von Postbetrieben angebotenen Briefmarken beschränkt, sondern umfasst auch den Verkauf von Briefmarken durch Auktionshäuser, Briefmarkenhändler sowie Verkäufe und Versteigerungen über das Internet. Der Anteil von Sweden Post am Gesamtmarkt für philatelistische Dienste in Schweden (Händler und Auktionshäuser) wird auf [… %] geschätzt, während der Marktanteil der Auktionshäuser bei insgesamt [… %], der Briefmarkenhändler bei insgesamt [… %] und des Internets bei insgesamt [… %] liegt. Die übrigen Postbetriebe in Schweden kommen auf [… %]. Der geschätzte aggregierte Marktanteil der drei größten Auktionshäuser ([… %]) ist etwas größer als der Marktanteil von Sweden Post. Diese Faktoren sollten daher als Indikator dafür gesehen werden, dass unabhängig davon, ob es sich bei dem betrachteten Markt um den Gesamtmarkt oder um den separaten Briefmarkenhandelsmarkt und den Briefmarkenauktionsmarkt handelt, die philatelistischen Dienste dem Wettbewerb unmittelbar ausgesetzt sind. IV.   SCHLUSSFOLGERUNGEN (24) Angesichts der in den Erwägungsgründen 2 bis 23 untersuchten Faktoren sollte davon ausgegangen werden, dass die in Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG festgelegte Bedingung, dass eine Tätigkeit unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt ist, in Schweden für folgende Dienste erfüllt wird: a) große sortierte Sendungen ohne Vorrang in Stadtgebieten, b) BtB-Standardpaketdienste, national, c) BtC-Standardpaketdienste, national, d) Express- und Kurierpaketdienste, national, e) Palettendienste (auch Leichtgutdienste genannt), national, f) Dritt- und Viertdienstleister im Logistikbereich, g) philatelistische Dienstleistungen und h) internationale Paketdienste. (25) Da die Bedingung des freien Zugangs zum Markt als erfüllt gilt, sollte die Richtlinie 2004/17/EG weder gelten, wenn Auftraggeber Aufträge vergeben, die die Erbringung der in Erwägungsgrund 24 Buchstaben a bis h aufgeführten Dienste in Schweden ermöglichen sollen, noch wenn ein Wettbewerb für die Ausübung einer solchen Tätigkeit in Schweden durchgeführt wird. (26) Diese Entscheidung beruht auf der Rechts- und Sachlage von Juni bis September 2008, wie sie sich aus den von Sweden Post und dem Königreich Schweden vorgelegten Informationen darstellt. Sie kann geändert werden, falls signifikante Änderungen der Rechts- oder der Sachlage bedeuten, dass die Bedingungen für die Anwendbarkeit von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG nicht mehr erfüllt sind — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Richtlinie 2004/17/EG gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die die Ausführung folgender Dienste in Schweden ermöglichen sollen: a) große sortierte Sendungen ohne Vorrang in Stadtgebieten, b) BtB-Standardpaketdienste, national, c) BtC-Standardpaketdienste, national, d) Express- und Kurierpaketdienste, national, e) Palettendienste (auch Leichtgutdienste genannt), national, f) Dritt- und Viertdienstleister im Logistikbereich, g) philatelistische Dienstleistungen und h) internationale Paketdienste. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an das Königreich Schweden gerichtet. Brüssel, den 19. Dezember 2008 Für die Kommission Charlie McCREEVY Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 134 vom 30.4.2004, S. 1. (2)  Bestimmte, größeren Städten und deren Umgebung wie Stockholm, Göteborg, Malmö und Västerås zugeordnete Postleitbereiche. (3)  Durchschnittlich 0,40 SEK — der Preis für eine Briefsendung ohne Vorrang bis zu 20 g (Einzelsendung) beträgt 4,00 SEK, der Preis für Briefsendungen ohne Vorrang im Rahmen einer großen sortierten Sendung aus den Stadtgebieten 2,84 SEK. Der Preis von Briefsendungen ohne Vorrang im Rahmen einer großen sortierten Sendung ist in Stadtgebieten durchschnittlich 16,39 % niedriger. (4)  Vermerk vom 28.2.2008, Dnr 656/2007. (5)   ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (6)  Wertmäßig lag der Marktanteil in den Jahren 2005, 2006 und 2007 bei [… %], mengenmäßig betrugen die entsprechenden Marktanteile in den gleichen Jahren [… %]. (7)  Siehe Antrag Punkt 3.1, C, S. 25-26. (8)  So verfügt etwa ein Viertel der schwedischen Haushalte über keinen Internet-Anschluss. Außerdem heißt es, dass „etwas mehr als die Hälfte“ der schwedischen Bevölkerung ihre Rechnung über das Internet zahlt, was umgekehrt bedeutet, dass fast die Hälfte dies nicht tut. (9)  Siehe auch die Schlussfolgerung in Erwägungsgrund 10 der Entscheidung 2007/564/EG der Kommission vom 6. August 2007 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Finnland mit Ausnahme der Ålandinseln von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 215 vom 18.8.2007, S. 21). (10)  2005: [… %], 2006: [… %]. (11)  Siehe Rdnr. 328 des Urteils des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 28. Februar 2002. Atlantic Container Line AB und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Rechtssache T-395/94. Sammlung des Europäischen Gerichtshofs 2002, Seite II-00875. (12)  Die Bevölkerungsdichte war kein relevanter Faktor in der eben genannten Entscheidung 2007/564/EG zu Finnland, dessen Bevölkerungsdichte — 17,4 Einwohner pro km2 am 1.1.2007 — geringer ist als die schwedische Bevölkerungsdichte von 22,2 Einwohnern pro km2 am 1.1.2007. (13)  Einschließlich der Direktwerbung, die jedoch im Antrag von Sweden Post dem adressierten physischen Mitteilungsmarkt zugerechnet wird, „unter anderem unter Berücksichtigung der Aufteilung der Postdienste in der Sektorenrichtlinie.“ (14)  Siehe Punkt 11 der Entscheidung der Kommission vom 8. April 2005 (Fall Nr. IV/M.3648 — GRUNER + JAHR/MPS). Die betreffenden Medien waren Zeitschriften, Fernsehen, Radio und Internet. Siehe auch Punkt 15 der Entscheidung der Kommission vom 24. Januar 2005 (Fall Nr. IV/M.3579 — WPP/GREY), der zufolge „…unterschiedliche Mediengattungen eher komplementär als austauschbar sind, da verschiedene Medien unterschiedliche Empfänger auf unterschiedliche Weise erreichen können“. (15)  Nach einer dem Antrag beigefügten Studie von Sweden Post „unterscheidet Sweden Post nicht zwischen diesen beiden Arten von Dienstleistungen. Die Dienstleistung wird unter dem gleichen Produktnamen (‚Postpaket‘) erbracht, unabhängig davon, ob es sich um ein CtC oder ein CtB-Paket handelt. Aufgrund dieser Austauschbarkeit auf der Angebotsseite können diese Dienstleistungen als ein CtX-Dienst behandelt werden.“ Dies steht auch in Einklang mit der Analyse in der Entscheidung 2007/564/EG zu Finnland.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.