Europäische Union

2005/288/EG: Entscheidung der Kommission vom 18. März 2005 zur Änderung der Entscheidung 97/80/EG mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 754) (Text von Bedeutung für den EWR)

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7.4.2005    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 88/10 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 18. März 2005 zur Änderung der Entscheidung 97/80/EG mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 754) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/288/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 96/16/EG des Rates vom 19. März 1996 betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milcherzeugnisse (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 96/16/EG sieht vor, dass die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich Angaben zur Methodik gemäß einem von der Kommission erstellten Standardfragebogen übermitteln. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (2) legt den rechtlichen Rahmen für die nach Gebietseinheiten aufgeschlüsselten Gemeinschaftsstatistiken fest. Es ist daher angezeigt, die neue Klassifikation (NUTS) für die Übermittlung von Daten über die von den landwirtschaftlichen Betrieben auf regionaler Basis erzeugte Kuhmilchmenge zugrunde zu legen. (3) Angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung des Eiweißgehalts der Milch wird es zunehmend wichtiger, über statistische Daten zum Eiweißgehalt in den wichtigsten Milcherzeugnissen zu verfügen. (4) Es ist angezeigt, die Entscheidung 97/80/EG der Kommission vom 18. Dezember 1996 (3) mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG betreffend die statistischen Erhebungen über Milch und Milchprodukte zu ändern und zu ergänzen. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses — HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Entscheidung 97/80/EG wird wie folgt geändert: 1. In Anhang II werden die Tabellen H und I hinzugefügt. Diese Tabellen sind in Anhang I der vorliegenden Entscheidung enthalten. 2. Anhang III wird durch Anhang II der vorliegenden Entscheidung ersetzt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 18. März 2005 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 78 vom 28.3.1996, S. 27. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 2003/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 7 vom 13.1.2004, S. 40). (2)   ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1. (3)   ABl. L 24 vom 25.1.1997, S. 26. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 98/582/EG des Rates (ABl. L 281 vom 17.10.1998, S. 36). ANHANG I Anhang II der Entscheidung 97/80/EG wurde um die Tabellen H und I ergänzt: „TABELLE H Produktion der Molkereien Kuhmilcheiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse Land: … Jahr: … Code Erzeugnisse Menge (1) (1 000 t) Eiweißgehalt (t)     1 2 1 Frischmilcherzeugnisse     11 Konsummilch     112 Vollmilch     113 Teilentrahmte Milch     114 Magermilch     12 Buttermilch     13 Sahne/Rahm     2 Hergestellte Erzeugnisse     21 Kondensmilch     221 Sahne-/Rahmpulver     222 Vollmilchpulver     223 Teilentrahmtes Milchpulver     224 Magermilchpulver     225 Buttermilchpulver     23 Butter und andere Streichfetterzeugnisse     2411 Kuhmilchkäse     25 Schmelzkäse     26 Kasein und Kaseinate     27 Molke     TABELLE I Regionale Daten über die Kuhmilcherzeugung Land: … Jahr: … Region Code NUTS 2 Jährliche Kuhmilcherzeugung (1 000  t) (*1)                                                                                                                   Land insgesamt   “ (1)  Spalte 1: Im Berichtszeitraum (Jahr) erzeugte Mengen in 1 000 Tonnen. Definition: Siehe Anhang II der Entscheidung 97/80/EG, Tabelle B, Spalte 1. (*1)  Umfasst sämtliche Kuhmilch mit Ausnahme der von Kälbern gesaugten Milch, jedoch einschließlich gemolkener Milch (unter Einschluss von Kolostrum), die zur Tierfütterung (z. B. mit Eimern bzw. anderen Mitteln) eingesetzt wird. ANHANG II Anhang III der Entscheidung 97/80/EG wird durch folgenden Anhang ersetzt: „ANHANG III Text von Bild FRAGEBOGEN ZUR METHODIK (*) DER ERSTELLUNG DER MILCHSTATISTIK Inhalt des Fragebogens ANGABEN ZUM BERICHTERSTATTER 1. Allgemeines 2. Erhebung der Basisdaten A. Bei den Molkereien B. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben 3. Tabelle B Teil A: Anfall Teil B: Verwendung 4. Kommentare und Vorschläge Referenzzeitpunkt: … Haben sich die Angaben zur Methodik gegenüber den im Vorjahr übermittelten Angaben geändert? Ja Nein ANGABEN ZUM BERICHTERSTATTER DES MITGLIEDSTAATS BEI EUROSTAT Name und Vorname: Herr/Frau/Frl. Funktion: Einrichtung oder Stelle: Dienststelle: Adresse: Telefon/Telefax: E-Mail: (*) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission den in Anhang II enthaltenen Fragebogen zur Methodik ordnungsgemäß ausgefüllt zusammen mit Tabelle B. Text von Bild 1. Allgemeines 1.1. Zuständigkeit für die übermittelten Daten Wer ist in Ihrem Land für die Anwendung der Rechtsvorschriften zur Milchstatistik zuständig? Name der Person Anschrift der genannten Person (oder Dienststelle) TABELLE A — Monatliche Statistiken (Molkereien) TABELLE B — Jährliche Statistiken (Molkereien) TABELLE C — Jährliche Statistiken Landwirtschaftliche Betriebe TABELLEN D bis G — Strukturstatistiken TABELLE H — Kuhmilcheiweißgehalt der wichtigsten Milcherzeugnisse TABELLE I — Jährliche regionale Daten Gibt es eine andere Einrichtung, die an der Erstellung der Milchstatistik mitwirkt? Ja (*) Nein (*) Falls ja, bitte Bezeichnung und Adresse der Einrichtung angeben: 1.2. Frage zur vertraulichen Behandlung der übermittelten Daten Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit der vertraulichen Behandlung der Daten? Ja (*) Nein (*) Falls ja, erläutern sie diese bitte. 2. Erhebung der Basisdaten A. Bei den Molkereien (Tabellen A und B) 2.A.1. Allgemeine Merkmale Zahl der zum 1. Januar 20… bestehenden Unternehmen (mit Ausnahme der reinen Sammelstellen oder -betriebe) Zahl der Sammelstellen oder -betriebe (im Sinne der Richtlinie 96/16/EG, Artikel 2 Absatz 2) Text von Bild 2.A.2. Herkunft der Datei über Erhebungseinheiten, die für die monatlichen und jährlichen Erhebungen herangezogen wird Woher stammt die verwendete Datei? Auszug aus dem nationalen Unternehmensregister Für die Milcherhebungen angelegte Datei Datei eines Fachverbandes (*) Für eine andere Erhebung verwendete Datei (*) Sonstige (*) (*) Bitte Quellen erläutern: 2.A.3. Verfahren und Periodizität der Aktualisierung der verwendeten Datei Aktualisieren sie die verwendete Datei: fortlaufend monatlich dreimonatlich jährlich dreijährlich mehrjährlich 2.A.4. Monatliche Fragebogen (Molkereien: Tabelle A) Anzahl der betroffenen Erhebungseinheiten Anteil der in die Erhebung einbezogenen Stichprobe an der Grundgesamtheit (in %) Art der Erhebung: persönliche Befragung postalisch telefonisch per E-Maill Sonstiges bitte angeben: Übliche Antwortquote (in %): Anhand welcher Methode schätzen Sie den Antwortausfall? Ziehen Sie zusätzliche Informationsquellen heran? Ja (*) Nein (*) Falls ja, welche? 2.A.5. Jährliche Fragebogen (Molkereien: Tabellen B, C, H und I) Anmerkung: Es handelt sich um eine Vollerhebung Art der Erhebung: persönliche Befragung postalisch telefonisch per E-Maill Sonstiges bitte angeben: Text von Bild Übliche Antwortquote (in %): Anhand welcher Methode schätzen Sie den Antwortausfall? Ziehen Sie zusätzliche Informationsquellen heran? Ja (*) Nein (*) Falls ja, welche? B. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben (Tabelle C) Zahl der betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe zum 1. Januar 20… 2.B.1. Durchführung einer regelmäßigen Erhebung über die Erzeugung und Verwendung von Milch im landwirtschaftlichen Betrieb Wird eine regelmäßige Erhebung über die Erzeugung und Verwendung von Milch im landwirtschaftlichen Betrieb durchgeführt? Ja (2.B.2) Nein (2.B.5) 2.B.2. Falls ja, werden folgende Angaben erbeten: Art der Erhebung: persönliche Befragung postalisch telefonisch per E-Maill Sonstiges bitte angeben: Übliche Antwortquote (in %): Beschreibung der Erhebungsmethodik: 2.B.3. Methode zur Schätzung der aufgrund von Antwortausfall nicht erfassten erzeugten und verwendeten Mengen Anhand welcher Methode schätzen Sie die aufgrund von Antwortausfall nicht erfasste Erzeugung und Verwendung von Milch im landwirtschaftlichen Betrieb? 2.B.4. Heranziehung zusätzlicher Informationsquellen Ziehen Sie zusätzliche Informationsquellen heran? Ja (*) Nein (*) Falls ja, welche? 2.B.5. Falls nein, geben Sie bitte die Methode zur Berechnung oder Schätzung der im landwirtschaftlichen Betrieb jährlich erzeugten und verwendeten Milch an: 2.B.6. Kuhmilch Wird mit Ausnahme der von Kälbern gesaugten Milch die gesamte Rohmilch (einschließlich Kolostrum), die (in Eimern oder durch andere Mittel) verfüttert wird, tatsächlich beim Anfall verbucht? Ja Nein Text von Bild 3. Tabelle B (betrifft die Daten der Molkereien) Partie A: Anfall 3.A.1. Einfuhren von Milch, Sahne/Rahm und anderen Milcherzeugnissen Werden von den Molkereien bei zugelassenen Einkäufern außerhalb des Staatsgebiets Rohmilcheinkäufe getätigt? Ja (*) Nein (*) Falls ja, werden diese Käufe bei den Einfuhren verbucht? (Tabelle B, Spalte B) Ja Nein Ziehen Sie die direkt von den Molkereien stammenden Daten zur Verbuchung des grenzüberschreitenden Handels heran? Ja (*) Nein (*) Falls ja, bitte angeben, auf welche Weise dies erfolgt:: anhand des monatlichen Fragebogens mit Hilfe anderer Quellen: Ziehen Sie die Daten der Außenhandelsstatistik heran? Ja (*) Nein (*) Falls ja, erläutern Sie bitte, auf welche Weise Sie die für die Milchwirtschaft bestimmten Einfuhren von den anderen Einfuhren trennen: Wie behandeln Sie Lieferungen von Zwischenerzeugnissen zwischen Betrieben, die in verschiedenen Ländern ansässig sind und zu einem Unternehmen gehören? Sie werden bei den Außenhandelsdaten erfasst. Sie werden bei den Lieferungen der Unternehmen erfasst. Sonstiges bitte angeben: Teil B: Verwendung (hergestellte Erzeugnisse) 3.B.1. Haupterzeugungen (Spalte 1 der Tabelle) Gibt es Verknüpfungen zwischen den Erhebungen für die Milchstatistik und den PRODCOM-Erhebungen (1)? Ja Nein Falls ja, werden die beiden Erhebungen von derselben Einrichtung durchgeführt? Ja Nein 3.B.2. Doppelerfassungen B.2.1. In den Molkereien Auf welche Variablen ist die Erhebung zur Vermeidung von Doppelerfassungen ausgerichtet? auf die vor der Verarbeitung eingehenden Erzeugnisse (Erzeugniseingang) auf die hergestellten Erzeugnisse (Erzeugnislieferung) (1) Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 zur Einführung einer Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern (ABl. L 374 vom 31.12.1991, S. 1). Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1). Text von Bild B.2.2. Käse — Schmelzkäse Führen Sie eine besondere Erhebung im Hinblick auf die Rohstoffe durch, die für die Herstellung von Schmelzkäse (Käse, Butter, Sahne/Rahm, sonstige Milcherzeugnisse) verwendet werden? Ja Nein Sind die Daten in Spalte 1 der Tabelle B abzüglich oder zuzüglich dieser Rohstoffe zu verstehen? abzüglich zuzüglich 3.B.3. Berechnung des Einsatzes von Milch (Vollmilch und Magermilch) Wie wird der Einsatz von Milch der Tabelle B bei folgenden Erzeugnissen berechnet? Codes Produkte Direkterhebung Heranziehung technischer Koeffizienten 11-12 Trinkmilch und Buttermilch 13 Sahne/Rahm 14-15-16 sonstige Frischmilcherzeugnisse (Sauermilcherzeugnisse, Milchmischgetränke, Milchpudding usw.) 21 Kondensmilch 22 Milchpulver 23 Butter insgesamt und andere Streichfetterzeugnisse 24 Käse 2411 Käse aus reiner Kuhmilch 25 Schmelzkäse 27 Molke 3.B.4. Berechnung des Einsatzes von Fett Wie wird der Einsatz von Fett der Tabelle B berechnet? Beim INPUT (d. h. anhand der/des bei der Herstellung verwendeten Rohstoffe(s)) Beim OUTPUT (d. h. anhand des Fertigerzeugnisses) Einige Mitgliedstaaten wenden u. U. beide Methoden an (Selbstkontrolle): Bitte geben Sie dies an: Ziehen Sie die Daten der Molkereien als Informationsquelle heran? Ja Nein (*) (*) Falls nein, Informationsquelle bitte angeben: 3.B.5. Eiweiß (Tabelle H) Welche Methode zur Messung bzw. Schätzung des Eiweißgehalts ziehen Sie heran? Beim INPUT? (d. h. anhand der/des bei der Herstellung eingesetzten Rohstoffe(s)) Ja Nein Text von Bild Beim OUTPUT? (d. h. anhand des Fertigerzeugnisses) Ja Nein Ggf. bitte erläutern: 3.B.6. Regionale Daten (Tabelle I) Bewertung der Erzeugung auf regionaler Ebene vorliegende Daten Ja Nein nachträglich berechnete Daten Ja Nein Falls die Daten berechnet werden, welche Methode wenden Sie dabei an? Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (Verordnung (EG) Nr. 143/2002 der Kommission (1)] Erhebung über den Rinderbestand (Richtlinie 93/24/EWG (2) und Entscheidung 94/433/EG (3)] Sonstige, bitte angeben: 4. Kommentare und Vorschläge Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung des Fragebogens zur Methodik. (Fügen Sie bitte alle Informationen bei, die Sie für sachdienlich halten). (1) Verordnung (EG) Nr. 143/2002 der Kommission vom 24. Januar 2002 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates im Hinblick auf die Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in den Jahren 2003, 2005 und 2007 (ABl. L 24 vom 26.1.2002, S. 16). (2) Richtlinie 93/24/EWG des Rates vom 1. Juni 1993 betreffend die statistische Erhebung über die Rindererzeugung (ABl. L 149 vom 21.6.1993, S. 5). Richtlinie zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003. (3) Entscheidung 94/433/EG der Kommission vom 30. Mai 1994 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 93/24/EWG des Rates betreffend die statistischen Erhebungen über den Rinderbestand und die Rindererzeugung und zur Änderung dieser Richtlinie. (ABl. L 179 vom 13.07.1994, S. 27). Entscheidung zuletzt geändert durch die Beitrittsakte von 2003.»

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.