Europäische Union

95/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. April 1995 über die Annahme von einundsiebzig Vorschlägen für Maßnahmen, die gemäß der Entscheidung 94/445/EG des Rates betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Edicom) von der Gemeinschaft finanziert werden können

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Avis juridique important | 31995D0126 95/126/EG: Entscheidung der Kommission vom 6. April 1995 über die Annahme von einundsiebzig Vorschlägen für Maßnahmen, die gemäß der Entscheidung 94/445/EG des Rates betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Edicom) von der Gemeinschaft finanziert werden können Amtsblatt Nr. L 084 vom 14/04/1995 S. 0010 - 0013 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 6. April 1995 über die Annahme von einundsiebzig Vorschlägen für Maßnahmen, die gemäß der Entscheidung 94/445/EG des Rates betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Edicom) von der Gemeinschaft finanziert werden können (95/126/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Entscheidung 94/445/EG des Rates vom 11. Juli 1994 betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Edicom) (1), insbesondere auf Artikel 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehören in den Rahmen des jährlichen Arbeitsprogramms für die Durchführung aller in Artikel 1 der Entscheidung 94/445/EG genannten Maßnahmen. Der mit dem Beschluß 89/382/EWG, Euratom des Rates (2) eingesetzte Ausschuß für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften hat eine befürwortende Stellungnahme zu Erstellung, Bemessung des Finanzvolumens und Billigung dieses jährlichen Arbeitsprogramms abgegeben. Der mit der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates (3) eingesetzte Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten hat eine befürwortende Stellungnahme abgegeben. Bezüglich der zentral von der Kommission durchzuführenden Maßnahmen hat der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten die Verlängerung von fünfzehn Verträgen gebilligt, die im Verfahren des Rahmenvertrags Informatik 200, Nr. DI/496, Stellungnahme des Vergabebeirats 365/93, abgeschlossen worden waren. Bezüglich dieser zentralen Maßnahmen hat der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten die Durchführung von sechsundzwanzig Ausschreibungen von Maßnahmen im Wert von unter 200 000 ECU gebilligt, die dem Verfahren des Artikels 7 der o. g. Entscheidung 94/445/EG unterliegen. Bezüglich der dezentral bei den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen hat der Ausschuß für die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten den Abschluß von dreißig Vertragsentwürfen gebilligt gemäß dem freihändigen Vergabeverfahren für Maßnahmen zur Unterstützung der nationalen statistischen Ämter. Es obliegt der Kommission, eine Entscheidung über die Annahme der für eine Gemeinschaftsfinanzierung in Frage kommenden Vorschläge zu erlassen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die im Anhang aufgeführten einundsiebzig Vorschläge können mit den dort angegebenen Beträgen von der Gemeinschaft finanziert werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 6. April 1995 Für die Kommission Yves-Thibault DE SILGUY Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 183 vom 19. 7. 1994, S. 42. (2) ABl. Nr. L 181 vom 28. 6. 1989, S. 47. (3) ABl. Nr. L 316 vom 16. 11. 1991, S. 1. ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.