Europäische Union

2002/827/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 2. Juli 2002 über die Gewährung von Beihilfen an das Unternehmen González y Díez SA durch die spanische Regierung in den Jahren 1998, 2000 und 2001 (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2441)

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2004-04-23

Quellenkennung: 32002D0827. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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och angesetzten oder fehlverwendeten Ausgaben im Zusammenhang mit den in dieser Entscheidung genannten Posten zurückgezahlt werden. ▼M1 ————— ▼B Artikel 6 Spanien teilt der Kommission spätestens bis zum 30. September 2002 die Höhe der Beihilfe mit, die im Haushaltsjahr 2001 an das Unternehmen González y Díez SA tatsächlich gezahlt wurde. Artikel 7 Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet. ( 1 ) ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 12. ( 2 ) ABl. L 82 vom 26.3.2002, S. 11. ( 3 ) ABl. L 303 vom 13.11.1998, S. 57. ( 4 ) BOE Nr. 83 vom 6.4.2001, S. 13055.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.