Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2467 des Rates vom 1. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf die Änderung des Anhangs der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommen wurden, zu vertretenden Standpunkt

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2467 8.12.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2467 DES RATES vom 1. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft in Bezug auf die Änderung des Anhangs der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommen wurden, zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1) (im Folgenden „VGV“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) im Namen der Union genehmigt. Er trat am 1. Mai 2019 in Kraft. (2) Der mit dem VGV eingesetzte regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) wurde eingerichtet, um die Verwaltung und die ordnungsgemäße Durchführung des VGV zu gewährleisten. (3) Nach Artikel 30 VGV ist der Lenkungsausschuss befugt, die Regeln für das ständige Sekretariat der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „ständiges Sekretariat“) festzulegen. Nach Artikel 35 VGV ist der Lenkungsausschuss befugt, den Haushalt der Verkehrsgemeinschaft und die damit zusammenhängenden Finanzvorschriften anzunmehmen. (4) Der Lenkungsausschuss soll auf seiner Sitzung am 4. Dezember 2025 einen Beschluss zur Änderung der Vorschriften für das ständige Sekretariat bei der Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen auf eigene Rechnung annehmen, die im Anhang der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft festgelegt sind, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 15. Dezember 2022 über das überarbeitete Verfahren für die Ausführung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Beschluss Nr. 2022/02 des Lenkungsausschusses“) angenommen wurden. (5) Es ist angezeigt, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der Beschluss dieses Ausschusses rechtswirksam sein wird. (6) Die Union sollte die Annahme des diesem Beschluss beigefügten Entwurfs eines Beschlusses unterstützen, da er die derzeit gültigen Vorschriften für die Vergabe von bestimmten einfachen und geringwertigen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch das ständige Sekretariat vereinfachen wird, was für das weitere reibungslose Funktionieren des ständigen Sekretariats erforderlich ist. (7) Der im Lenkungsausschuss zu vertretende Standpunkt der Union sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft eingesetzten regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) in Bezug auf die Änderung des Anhangs der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des Lenkungsausschusses angenommen wurden, zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Geringfügige technische Änderungen des in Artikel 1 festgelegten Standpunktes können von den Vertretern der Union im Lenkungsausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 1. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin K. KALLAS (1)   ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/1937/oj. (2)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec/2019/392/oj). ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2025/…… DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom … zur Änderung des Anhangs der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommen wurden DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 35, gestützt auf den Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft vom 15. Dezember 2022 über das überarbeitete Verfahren für die Ausführung des Haushaltsplans und die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Verkehrsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der bestehende Anhang der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommen wurden, befasst sich nicht ausdrücklich mit Fällen, in denen einschlägige Bestimmungen über die Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen fehlen oder nicht spezifiziert sind. (2) Die Vergabeverfahren für bestimmte einfache und geringwertige Liefer- und Dienstleistungsaufträge erfordern einen einfacheren und effizienteren Rahmen, um eine wirksame Durchführung zu gewährleisten. (3) Es ist unerlässlich, den Rahmen für die Auftragsvergabe zu stärken, um eine reibungslosere Durchführung der Vergabeverfahren gemäß dem Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft zu ermöglichen und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit, Transparenz und Gleichbehandlung im Vergabeverfahren zu gewährleisten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Finanzvorschriften und Rechnungsprüfungsverfahren der Verkehrsgemeinschaft, die gemäß dem Beschluss Nr. 2022/02 des regionalen Lenkungsausschusses der Verkehrsgemeinschaft angenommenen wurden, wird wie folgt geändert: 1. In Abschnitt 3 wird folgende Nummer angefügt: „4.2. Vereinfachtes Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von geringem Wert Für die Vergabe einfacher, unproblematischer und routinemäßiger Dienstleistungs- und Lieferaufträge, einschließlich Anmietung von Veranstaltungsorten, Restaurantdienstleistungen, Übersetzungen, Miete von Ausrüstung und Kauf von Artikeln, bei denen das genaue Liefervolumen und der genaue Lieferzeitpunkt von Anfang an festgelegt werden können und deren geschätzter Gesamtwert 20 000 EUR (ohne MwSt) nicht übersteigt, findet ein vereinfachtes Vergabeverfahren Anwendung. Dieses Verfahren umfasst a) die Einholung von mindestens drei Angeboten von zugelassenen Anbietern; b) die Bewertung der Angebote anhand von Schlüsselfaktoren wie dem Preis und der Fähigkeit, die Dienstleistungen oder Lieferungen zu erbringen; c) die Vergabe des Auftrags und den Vertragsabschluss durch eine Kaufanweisung oder eine vereinfachte Direktvergabe. Dieses vereinfachte Verfahren gewährleistet eine angemessene Marktkonsultation und verringert gleichzeitig den Verwaltungsaufwand. Die eingegangenen Angebote und das Bewertungsverfahren werden aufbewahrt, um einen ordnungsgemäßen Prüfpfad zu ermöglichen und die Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten.“ 2. Folgender Abschnitt wird angefügt: „5.   Abschnitt 4 5.1. In Fällen, in denen dieser Anhang keine ausdrücklichen Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften und Grundsätze der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (2) mit den erforderlichen Anpassungen.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu …… am ……. 2025 Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident/Die Präsidentin (1)   ABl. EU L 278 vom 27.10.2017, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2017/1937/oj. (2)   ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2014/24/oj. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2467/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.