Europäische Union
2007/565/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. August 2007 über die Nichtaufnahme bestimmter Wirkstoffe, die im Rahmen des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten untersucht werden, in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 3846) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32007D0565. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2007216DE.01001701.doc.html text/html
- 32007D0565-42a42619f017c2cae618.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.