Europäische Union

2014/714/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 13. Oktober 2014 zur Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 1384:2012 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7236)

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15.10.2014    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 297/11 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 13. Oktober 2014 zur Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 1384:2012 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7236) (2014/714/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 11, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlicht worden ist, einer oder mehreren grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (2), wird bei nach dieser Norm gebauter Ausrüstung davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügt. (2) Die Kommission hat gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/686/EWG einen förmlichen Einspruch gegen die Norm EN 1384:1996 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ eingelegt, die gemäß der Richtlinie 89/686/EWG harmonisiert worden ist. Die Fundstelle der Norm ist zuerst im ABl. C 180 vom 14.6.1997, die Änderung A1 im ABl. C 190 vom 10.8.2002 veröffentlicht worden. Mittlerweile wurde eine Neufassung der Norm, EN 1384:2012, vom CEN veröffentlicht und im ABl. C 395 vom 20.12.2012 aufgeführt; am 30. April 2013 ist die Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm EN 1384:1996 ausgelaufen. (3) Die neue Fassung ist jetzt harmonisiert und begründet die Konformitätsvermutung; freilich wurde die Norm nicht wesentlich geändert. Da die Mängel der Norm mit der neuen Fassung nicht behoben wurden, hat die Kommission den förmlichen Einspruch gegen die Norm EN 1384:2012 aktualisiert. (4) Der förmliche Einspruch ist darauf gestützt, dass die Norm die grundlegenden Gesundheit- und Sicherheitsanforderungen, die in Artikel 3 der Richtlinie 89/686/EWG genannt und in ihrem Anhang II festgelegt sind, nicht ausreichend abdeckt und ein niedrigeres Sicherheitsniveau vorsieht als andere Normen für die Sicherheit von Helmen (z. B. die Snell-Norm oder PAS 015 für Reithelme), insbesondere, was die Stoßdämpfung, die Durchdringung der Schale und die Stabilität des Helms betrifft. Nach Prüfung der Norm EN 1384:2012 und Anhörung von Sachverständigen ist die Kommission der Ansicht, dass insbesondere folgende Bereiche verbessert werden müssen: — Stoßdämpfung: In den meisten vergleichbaren Normen wird mehr als ein Amboss verwendet und ein höheres Energieniveau gefordert; — Durchdringung der Schale: Die Fallhöhe der Masse beträgt nur die Hälfte der Anforderung in der Snell-Norm; — seitliche Stabilität: Für die seitliche Stabilität gibt es keine Anforderung, d. h., einen Helm herzustellen, der stark genug ist, um hohen seitlichen Kräften zu widerstehen; — Schutzbereich: Die Bereiche der Schläfen müssen besser berücksichtigt werden, und die Fähigkeit zu hören sollte nicht beeinträchtigt werden; — Gesichtsfeld: Für das Gesichtsfeld gibt es keine Anforderungen mit dem Ziel, beim Reiten eine gute Sicht zu gewährleisten; — Stabilität des Helms: Es könnte eine Stabilitätsprüfung wie in PAS 015 einbezogen werden, damit gewährleistet ist, dass sich der Helm beim Reiten nicht auf dem Kopf bewegt. (5) Wenn die oben genannten, zu verbessernden Sicherheitsgesichtspunkte berücksichtigt werden, ist die Norm EN 1384:2012 nicht geeignet, eine Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG zu begründen. Folglich sollte die Fundstelle der Norm EN 1384:2012 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. (6) Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 gilt seit dem 1. Januar 2013. Gemäß Artikel 26 jener Verordnung wird Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/686/EWG gestrichen und Verweise auf die gestrichene Bestimmung gelten als Verweise auf Artikel 11 der Verordnung. (7) Die europäischen Normungsgremien, die europäischen Organisationen von Interessenträgern, die von der Union Finanzmittel erhalten, und die Arbeitsgruppe für persönliche Schutzausrüstung wurden konsultiert. (8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eingesetzten Ausschusses — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Fundstelle der Norm EN 1384:2012 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ wird aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 13. Oktober 2014 Für die Kommission Ferdinando NELLI FEROCI Mitglied der Kommission (1)   ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12. (2)  Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 399 vom 30.12.1989, S. 18).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.