Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/620 des Rates vom 20. April 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

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Quellenkennung: 32015D0620. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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m: a) 28. Dezember 1965, b) 29. Dezember 1965. Geburtsort: a) Bashali, Masisi, DRK, b) Goma, DRK, c) Uvira, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Seit dem Absturz zweier von der Great Lakes Business Company (GLBC) betriebener Flugzeuge keine bekannte Beschäftigung. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Geschäftsführender Inhaber der Compagnie Aérienne des Grands Lacs und der Great Lakes Business Company, deren Fluggeräte zur Unterstützung der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen eingesetzt wurden. Auch verantwortlich für die Verschleierung von Flug- und Frachtinformationen offensichtlich in der Absicht, Verstöße gegen das Waffenembargo zu ermöglichen. Seit dem Absturz zweier von der Great Lakes Business Company (GLBC) betriebener Flugzeuge keine bekannte Beschäftigung. 12.   Sylvestre MUDACUMURA (alias: a) Mupenzi Bernard, b) Generalmajor Mupenzi, c) General Mudacumura, d) Radja) Aufenthalt: (seit Juni 2011) im Kikomawald nahe Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Militärkommandant der FDLR-FOCA und gleichzeitig erster (politischer) Vizepräsident und Leiter des FOCA-Oberkommandos; vereinigt somit seit der Festnahme der FDLR-Führung in Europa umfassende militärische und politische Kommandofunktionen in seiner Person. Seit 2014 im FDLR-Hauptquartier in Nganga, Nord-Kivu, stationiert. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Beherrscht und kontrolliert als Kommandant der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Mudacumura (oder ein Untergebener) hatte telefonischen Kontakt mit dem FDLR-Führer Murwanashyaka in Deutschland, u. a. zum Zeitpunkt des Busurungi-Massakers im Mai 2009, und mit dem Militärkommandeur Major Guillaume während der Operationen ‚Umoja Wetu‘ und ‚Kimia II‘ im Jahr 2009. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 27 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2007 verantwortlich. Militärkommandant der FDLR-FOCA und gleichzeitig erster (politischer) Vizepräsident und Leiter des FOCA-Oberkommandos; vereinigt somit seit der Festnahme der FDLR-Führung in Europa umfassende militärische und politische Kommandofunktionen in seiner Person. 13.   Leodomir MUGARAGU (alias: a) Manzi Leon, b) Leo Manzi) Aufenthalt: (seit Juni 2011) FDLR Hauptquartier im Kikomawald nahe Bogoyi, Walikale, Nord-Kivu, DRK. Geburtsdatum: a) 1954 b) 1953. Geburtsort: a) Kigali, Ruanda, b) Rushashi (Nordprovinz), Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Stabschef der FDLR-FOCA, zuständig für Verwaltung. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Laut offen zugängigen Informationsquellen und amtlichen Berichten ist Leodomir Mugaragu Stabschef der Forces Combattantes Abucunguzi/Combatant Force for the Liberation of Rwanda (FOCA), dem bewaffneten Flügel der FDLR. Laut amtlichen Berichten ist Mugaragu einer der Hauptverantwortlichen für die Planung der Militäroperationen der FDLR im Osten der DRK. Stabschef der FDLR-FOCA, zuständig für Verwaltung. 14.   Leopold MUJYAMBERE (alias: a) Musenyeri, b) Achille, c) Frere Petrus Ibrahim) Aufenthalt: Nyakaleke (südöstlich von Mwenga), Süd-Kivu, DRK. Geburtsdatum: a) 17. März 1962, b) ca. 1966. Geburtsort: Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 3. März 2009. Weitere Angaben: Seit Ende 2014 amtierender stellvertretender Kommandant der FDLR-FOCA, in Nganga, Nord-Kivu, stationiert. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Kommandant der Zweiten Division der FOCA/der Reserve-Brigaden (eine bewaffnete Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt. Seit Juni 2011 Kommandant im nunmehr ‚Amazon‘ genannten Einsatzgebiet der FDLR-FOCA in Süd-Kivu. 15.   Jamil MUKULU (alias: a) Steven Alirabaki, b) David Kyagulanyi, c) Musezi Talengelanimiro, d) Mzee Tutu, e) Abdullah Junjuaka, f) Alilabaki Kyagulanyi, g) Hussein Muhammad, h) Nicolas Luumu, i) Professor Musharaf, j) Talengelanimiro) Benennung: a) Anführer der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF), b) Kommandant der Alliierten Demokratischen Kräfte. Geburtsdatum: a) 1965, b) 1. Januar 1964. Geburtsort: Dorf Ntoke, Ntenjeru, Distrikt Kayunga, Uganda. Staatsangehörigkeit: Ugander. Tag der Benennung durch die VN: 12. Oktober 2011. Weitere Angaben: Aufenthaltsort unbekannt seit Ende 2014; wird jedoch in Nord-Kivu, DRK, vermutet. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Laut offen zugänglichen Informationsquellen und amtlichen Berichten, einschließlich der Berichte der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats ist Jamil Mukulu der militärische Anführer der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF), einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, welche die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten der ADF nach Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b behindert. Der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats zufolge hat Mukulu den ADF (einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe) materielle Unterstützung zur Verfügung gestellt und ist ihr Anführer gewesen. Laut verschiedenen Quellen, einschließlich der Berichte der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrats, hat Jamil Mukulu zudem weiter politischen Einfluss besessen, Finanzmittel zur Verfügung gestellt und die Aktivitäten der ADF-Kräfte im Einsatz direkt beherrscht und kontrolliert, wozu auch die Überwachung der Verbindungen zu internationalen Terrornetzwerken gehört. 16.   Ignace MURWANASHYAKA (alias: Dr. Ignace) Titel: Dr. Geburtsdatum: 14. Mai 1963. Geburtsort: a) Butera, Ruanda, b) Ngoma, Butare, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Wurde als Präsident der FDLR-FOCA ersetzt durch Gaston Iamuremye, auch bekannt als ‚Rumuli‘. Murwanashyakas Prozess wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Beherrscht und kontrolliert als Präsident der FDLR und oberster Befehlshaber der Streitkräfte der FDLR die Aktivitäten der FDLR-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Hatte telefonischen Kontakt zu den Militärkommandanten der FDLR vor Ort (u.a. während des Busurungi-Massakers im Mai 2009); erteilte militärische Befehle an das Oberkommando; war beteiligt an der Koordinierung des Transfers von Waffen und Munition an Einheiten der FDLR und der Übermittlung spezifischer Anweisungen zu deren Verwendung; verwaltete große Geldsummen aus dem illegalen Verkauf natürlicher Ressourcen in den von der FDLR kontrollierten Gebieten. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er als Präsident und Militärkommandant der FDLR für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die FDLR in Ost-Kongo verantwortlich. Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Wurde als Präsident der FDLR-FOCA ersetzt durch Gaston Iamuremye, auch bekannt als ‚Rumuli‘. Murwanashyakas Prozess wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. 17.   Straton MUSONI (alias: IO Musoni) Geburtsdatum: a) 6. April 1961, b) 4. Juni 1961. Geburtsort: Mugambazi, Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 29. März 2007. Weitere Angaben: Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Der Prozess gegen Musoni wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. Wurde als erster Vizepräsident der FDLR durch Sylvestre Mudacumura ersetzt. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Im Rahmen seiner führenden Stellung in der FDLR, einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe, behinderte Musoni unter Verstoß gegen die Resolution 1649 (2005) die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten. Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen. Der Prozess gegen Musoni wegen der in den Jahren 2008 und 2009 von den FDLR-Truppen begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begann am 4. Mai 2011 vor einem deutschen Gericht. Wurde als erster Vizepräsident der FDLR durch Sylvestre Mudacumura ersetzt. 18.   Jules MUTEBUTSI (alias: a) Jules Mutebusi, b) Jules Mutebuzi, c) Oberst Mutebutsi) Geburtsdatum: 1964. Geburtsort: Minembwe, Süd-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß ausgeschieden. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Lebt seither in beschränkter Freiheit in Kigali (darf das Land nicht verlassen). Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beteiligt an der Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC-Strukturen und deren Lieferung an unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannte bewaffnete Gruppen und Milizen unter Verletzung des Waffenembargos. Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß ausgeschieden. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Lebt seither in beschränkter Freiheit in Kigali (darf das Land nicht verlassen). 19.   Baudoin NGARUYE WA MYAMURO (alias: Oberst Baudoin Ngaruye) Titel: Militärischer Anführer der Bewegung des 23. März (M23). Benennung: Brigadegeneral. Aufenthalt: Rubavu/Mudende, Ruanda. Geburtsdatum: a) 1. April 1978, b) 1978. Geburtsort: a) Bibwe, DRK, b) Lusamambo, Lubero-Gebiet, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Nationale Kennnummer: FARDC-Kennnummer: 1-78-09-44621-80. Tag der Benennung durch die VN: 30. November 2012. Weitere Angaben: Reiste am 16.3.2013 in die Republik Ruanda ein. Lebt seit Ende 2014 im Lager Ngoma, Ruanda. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Im April 2012 hat Ngaruye unter dem Oberbefehl von General Ntaganda die Meuterei des ehemaligen CNDP befehligt, die als Bewegung des 23. März (M23) bekannt wurde. Er ist derzeit der dritthöchste militärische Anführer der M23. Die Expertengruppe für die Demokratische Republik Kongo hat bereits 2008 und 2009 seine Aufnahme in die Liste empfohlen. Er hat als Verantwortlicher schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht begangen. Zwischen 2008 und 2009 und erneut gegen Ende 2010 hat er Hunderte von Kindern für die M23 rekrutiert und ausgebildet. Er hat Morde, Verstümmelungen und Entführungen, oftmals gezielt gegen Frauen gerichtet, begangen. Er ist verantwortlich für Hinrichtungen und Folterungen von Deserteuren aus der M23. 2009 gab er innerhalb der FARDC Befehl, alle Männer im Dorf Shalio in Walikale zu töten. Unter dem direkten Oberbefehl von Ntaganda stellte er in Masisi und Walikali auch Waffen, Munition und Sold bereit. 2010 organisierte er die Vertreibung und Enteignung der Bevölkerung im Gebiet von Lukopfu. Außerdem war er eng an kriminellen Netzen innerhalb der FARDC beteiligt, die Gewinn aus dem Mineralienhandel ziehen, was 2011 zu Spannungen und gewaltsamen Zusammenstößen mit Oberst Innocent Zimurinda führte. Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein. 20.   Mathieu, Chui NGUDJOLO (alias: Cui Ngudjolo) Staatsangehörigkeit: Kongolese. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Wurde vom IStGH im Dezember 2012 in allen Anklagepunkten freigesprochen. Wurde nach seiner Entlassung von den niederländischen Behörden festgehalten und hat in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt. Die Anklage hat gegen die Entscheidung des IStGH Berufung eingelegt; die Verhandlung fand im Oktober 2014 statt, eine Entscheidung steht seit Dezember 2014 aus. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Als Stabschef der FNI und ehemaliger Stabschef der FRPI besitzt er politischen Einfluss und beherrscht und kontrolliert die Aktivitäten der FRPI-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Ituri im Jahr 2006 verantwortlich. Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Wurde vom IStGH im Dezember 2012 in allen Anklagepunkten freigesprochen. Wurde nach seiner Entlassung von den niederländischen Behörden festgehalten und hat in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt. 21.   Floribert Ngabu NJABU (alias: a) Floribert Njabu Ngabu, b) Floribert Ndjabu, c) Floribert Ngabu Ndjabu). Staatsangehörigkeit: Kongolese. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab. Im Juli 2014 wurde er von den Niederlanden in die DRK abgeschoben, wo er festgenommen wurde. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Präsident der FNI, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab; derzeit ist ein Rechtsmittelverfahren gegen diese Entscheidung anhängig. 22.   Laurent NKUNDA (alias: a) Nkunda Mihigo Laurent, b) Laurent Nkunda Bwatare, c) Laurent Nkundabatware, d) Laurent Nkunda Mahoro Batware, e) Laurent Nkunda Batware, f) Vorsitzender, g) General Nkunda, h) Papa Six) Geburtsdatum: a) 6. Februar 1967, b) 2. Februar 1967. Geburtsort: Rutshuru, Nord-Kivu, DRK. Staatsangehörigkeit: Kongolese. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas legten vor dem ruandischen Militärgericht Berufung ein. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC unter Verstoß gegen das Waffenembargo. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 264 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2009 verantwortlich. Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas leiteten ein Verfahren vor dem ruandischen Militärgericht ein. Er verfügt nach wie vor über gewissen Einfluss bei bestimmten Teilen des CNDP. 23.   Felicien NSANZUBUKIRE (alias: Fred Irakeza) Benennung: Anführer des 1. Bataillons der FDLR-FOCA in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu. Aufenthalt: Magunda, Mwenga-Gebiet, Süd-Kivu, DRK (seit Juni 2011). Geburtsdatum: 1967. Geburtsort: a) Murama, Kigali, Rwanda, b) Rubungo, Kigali, Rwanda, c) Kinyinya, Kigali, Rwanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Felicien Nsanzubukire beaufsichtigte und koordinierte mindestens von November 2008 bis April 2009 den illegalen Handel mit Munition und Waffen von der Vereinigten Republik Tansania über den Tanganjikasee an die FDLR-Einheiten in den Regionen Uvira und Fizi von Süd-Kivu. Anführer des 1. Bataillons der FDLR-FOCA in der Region Uvira-Sange von Süd-Kivu. Mindestens seit 1994 Mitglied der FDLR und seit Oktober 1998 im Osten der DRK aktiv. 24.   Pacifique NTAWUNGUKA (alias: a) Pacifique Ntawungula, b) Oberst Omega, c) Nzeri, d) Israel) Benennung: Kommandant der FDLR-FOCA im Operationsgebiet ‚SONOKI‘ in Nord-Kivu. Aufenthalt: Matembe, Nord-Kivu, DRK (seit Juni 2011). Geburtsdatum: a) 1. Januar 1964, b) ca. 1964. Geburtsort: Gaseke, Provinz Gisenyi, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 3. März 2009. Weitere Angaben: Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten. Seit Ende 2014 im Tongo-Gebiet, Nord-Kivu, stationiert. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Kommandant der ersten FOCA-Division (einer bewaffneten Faktion der FDLR). Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behindert er unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstabe b die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen die Resolution 1857 (2008) Nr. 4 Buchstaben d und e als Soldaten an der Front eingesetzt. Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten. 25.   James NYAKUNI Staatsangehörigkeit: Ugander. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Handelspartnerschaft mit Jérôme Kakwavu, insbesondere Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, vermutlich einschließlich des Schmuggels von Waffen und Militärgütern in nicht kontrollierten LKW. Verletzung des Waffenembargos u. a. durch die Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, einschließlich finanzieller Hilfe, um ihnen militärische Operationen zu ermöglichen. 26.   Stanislas NZEYIMANA (alias: a) Deogratias Bigaruka Izabayo, b) Izabayo Deo, c) Jules Mateso Mlamba, d) Bigaruka, e) Bigurura) Benennung: Stellvertretender Kommandant der FDLR-FOCA. Aufenthalt: Mukobervwa, Nord-Kivu, DRK (seit Juni 2011.). Geburtsdatum: a) 1. Januar 1966, b) 28. August 1966, c) ca. 1967. Geburtsort: Mugusa (Butare), Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruander. Tag der Benennung durch die VN: 3. März 2009. Weitere Angaben: Während eines Aufenthalts in Tansania Anfang 2013 verschwunden. Aufenthaltsort unbekannt seit Ende 2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.