Europäische Union

Beschluss (EU) 2025/2644 des Rates vom 16. Dezember 2025 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2025/2644 22.12.2025 BESCHLUSS (EU) 2025/2644 DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Ernennung der Mitglieder des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 255 Absatz 2, auf Initiative des Präsidenten des Gerichtshofs vom 17. November 2025, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Nach Artikel 255 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde ein Ausschuss eingerichtet, der die Aufgabe hat, vor einer Ernennung durch die Regierungen der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters oder Generalanwalts beim Gerichtshof oder beim Gericht abzugeben (im Folgenden „Ausschuss“). (2) Der Ausschuss setzt sich aus sieben Persönlichkeiten zusammen, die aus dem Kreis ehemaliger Mitglieder des Gerichtshofs und des Gerichts, der Mitglieder der höchsten einzelstaatlichen Gerichte und der Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung ausgewählt werden, von denen einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagen wird. (3) Es sollte darauf geachtet werden, dass die Zusammensetzung des Ausschusses in geografischer Hinsicht ausgewogen und zudem repräsentativ für die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten ist. (4) Daher sollten die Mitglieder des Ausschusses sowie sein Vorsitzender ernannt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Zu Mitgliedern des in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Ausschusses werden für die Dauer von vier Jahren ab dem 1. März 2026 ernannt:   Herr Vassilios SKOURIS zum Vorsitzenden   Frau Maria BERGER   Frau Inken GALLNER   Frau Barbara POŘÍZKOVÁ   Frau Silvana SCIARRA   Herr Christophe SOULARD   Frau Vesna TOMLJENOVIĆ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am 1. März 2026 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2025. Im Namen des Rates Die Präsidentin M. BJERRE ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2644/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.