Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/572 des Rates vom 8. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt

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11.4.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 100/1 BESCHLUSS (EU) 2019/572 DES RATES vom 8. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2018/61 des Rates (2) wurde die Änderung 1 zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft am 13. Dezember 2017 — vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — unterzeichnet. (2) Durch die Änderung 1 werden die Bereiche der Zusammenarbeit zwischen den Parteien des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (im Folgenden „Abkommen“), in denen die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen und Konformitätsfeststellungen erfolgen kann, ausgeweitet, sodass eine optimierte Nutzung von Ressourcen und entsprechende Kosteneinsparungen erreicht werden können und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit im Luftverkehr aufrechterhalten wird. (3) Die Änderung 1 des Abkommens sollte genehmigt werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Änderung 1 zu dem Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft wird im Namen der Union genehmigt (3). Artikel 2 Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 3 der Änderung 1 vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor. Artikel 3 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 8. April 2019. Im Namen des Rates Die Präsidentin F. MOGHERINI (1)  Zustimmung vom 13. Dezember 2018 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2)  Beschluss (EU) 2018/61 des Rates vom 21. März 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und vorläufige Anwendung einer Änderung des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (ABl. L 11 vom 16.1.2018, S. 1). (3)  Der Wortlaut der Änderung 1 wurde zusammen mit dem Beschluss über die Unterzeichnung in ABl. L 11 vom 16.1.2018, S. 3 veröffentlicht.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.