Europäische Union
Beschluss (EU) 2022/1229 der Kommission vom 11. Juli 2022 zur Änderung der Beschlüsse 2014/312/EU, 2014/391/EU, 2014/763/EU, (EU) 2016/1332 und (EU) 2017/176 in Bezug auf den Geltungszeitraum der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens sowie der entsprechenden Beurteilungs- und Prüfanforderungen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4739) (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32022D1229. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
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- L_2022189DE.01002001.doc.html text/html
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