Europäische Union

Beschluss (GASP) 2016/2217 des Rates vom 8. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32016D2217. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

9.12.2016    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 334/35 BESCHLUSS (GASP) 2016/2217 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (1), insbesondere auf Artikel 33, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen. (2) Am 30. November 2016 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, die Resolution 2321(2016) angenommen und 11 Personen und 10 Einrichtungen auf die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen. (3) Die Einträge von einer Person und von drei Einrichtungen in Anhang II sollten gestrichen werden, da diese in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgeführt sind. (4) Anhang I und Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Anhang I und Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2016. Im Namen des Rates Der Präsident M. LAJČÁK (1)   ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79. ANHANG Die nachstehend aufgeführten Personen und Einrichtungen werden der in Anhang I des Beschlusses 2016/849/GASP enthaltenen Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzugefügt: A.   Personen   Name Aliasname Geburtsdatum Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN Gründe 29. Pak Chun Il   Reisepass Nr.: 563410091; Geburtsdatum: 28.7.1954; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Ehemaliger Botschafter der DVRK in Ägypten; unterstützt die KOMID. 30. Kim Song Chol Kim Hak Song Reisepass Nr.: 381420565, oder Reisepass Nr.: 654120219; Geburtsdatum: 26.3.1968; oder 15.10.1970 Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 KOMID-Bediensteter, hat in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt, die den Interessen der KOMID dient. 31. Son Jong Hyok Son Min Geburtsdatum: 20.5.1980; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Son Jong Hyok ist ein KOMID-Bediensteter, der in Sudan eine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat, die den Interessen der KOMID dient. 32. Kim Se Gon   Reisepass Nr.: PD472310104; Geburtsdatum: 13.11.1969 Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Tätigkeit im Auftrag des Ministeriums für Kernenergieindustrie. 33. Ri Won Ho   Reisepass Nr.: 381310014; Geburtsdatum: 17.7.1964; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit der DVRK die KOMID. 34. Jo Yong Chol Cho Yong Chol Geburtsdatum: 30.9.1973; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Unterstützt als in Syrien stationierter Bediensteter des Ministeriums für Staatssicherheit der DVRK die KOMID. 35. Kim Chol Sam   Geburtsdatum: 11.3.1971; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Vertreter der Daedong Credit Bank (DCB); hat an der Abwicklung von Transaktionen im Namen der DCB Finance Limited mitgewirkt. Steht als in Übersee tätiger Vertreter der DCB im Verdacht, Transaktionen im Wert von Hundertausenden von Dollar abgewickelt zu haben und wahrscheinlich Millionen von Dollar über Konten mit DVRK-Bezug verwaltet zu haben, die möglicherweise mit Nuklear-/Raketenprogrammen in Verbindung stehen. 36. Kim Sok Chol   Reisepass Nr.: 472310082; Geburtsdatum: 8.5.1955; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Fungierte als Botschafter der DVRK in Myanmar/Burma und wickelt Geschäfte für die KOMID ab. Wurde von der KOMID für seine Dienste entlohnt; organisiert Treffen im Namen der KOMID, so auch ein Treffen zwischen der KOMID und Personen, die dem Verteidigungssektor von Myanmar/Burma zuzurechnen sind, zur Erörterung finanzieller Angelegenheiten. 37. Chang Chang Ha Jang Chang Ha Geburtsdatum: 10.1.1964; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Präsident der Second Academy of Natural Sciences (SANS — Zweite Akademie der Naturwissenschaften). 38. Cho Chun Ryong Jo Chun Ryong Geburtsdatum: 4.4.1960; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Vorsitzender des Zweiten Wirtschaftsausschusses (SEC) 39. Son Mun San   Geburtsdatum: 23.1.1951; Staatsangehörigkeit: DVRK 30.11.2016 Generaldirektor der Abteilung für Auswärtige Angelegenheiten des Generalbüros für Atomenergie (GBAE). B.   Einrichtungen   Name Aliasname Sitz/Anschrift Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN Sonstige Angaben 33. Korea United Development Bank   Pyongyang, North Korea; SWIFT/BIC: KUDBKPPY 30.11.2016 Tätig in der Finanzdienstleistungsbranche der DVRK. 34. Ilsim International Bank   Pyongyang, DVRK; SWIFT: ILSIKPPY 30.11.2016 Steht in Verbindung zu den Streitkräften der DVRK und pflegt enge Beziehungen zur Korea Kwangson Banking Corporation (KKBC). Hat versucht, sich Sanktionen der Vereinten Nationen zu entziehen. 35. Korea Daesong Bank Choson Taesong Unhaeng; Taesong Bank Segori-dong, Gyongheung St. Potonggang District, Pyongyang, DVRK; SWIFT/BIC: KDBKKPPY 30.11.2016 Steht im Eigentum und unter der Kontrolle des Büros 39 der Arbeiterpartei Koreas. 36. Singwang Economics and Trading General Corporation   DVRK 30.11.2016 Ist ein Kohlenaußenhandel betreibendes DVRK-Unternehmen. Die DVRK erwirtschaftet einen erheblichen Teil der Finanzmittel, mit denen sie ihre Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper finanziert, durch den Abbau und den Export ihrer Bodenschätze. 37. Korea Foreign Technical Trade Center   DVRK 30.11.2016 Ist ein Kohlenaußenhandel betreibendes DVRK-Unternehmen. Die DVRK erwirtschaftet einen erheblichen Teil der Gelder, die sie für ihre Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper benötigt, durch den Abbau und den Export ihrer Bodenschätze. 38. Korea Pugang Trading Corporation   Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, DVRK 30.11.2016 Ist Eigentum der Korea Ryonbong General Corporation, dem Verteidigungskonzern der DVRK, mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land. 39. Korea International Chemical Joint Venture Company Choson International Chemicals Joint Operation Company; Chosun International Chemicals Joint Operation Company; International Chemical Joint Venture Corporation Hamhung, South Hamgyong Province, DVRK; Man gyongdae-kuyok, Pyongyang, DVRK; Mangyungdae-gu, Pyongyang, DVRK 30.11.2016 Ist eine Tochtergesellschaft der Korea Ryonbong General Corporation, dem Verteidigungskonzern der DVRK, mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land; hat proliferationsbezogene Transaktionen durchgeführt. 40. DCB Finance Limited   Akara Building, 24 de Castro Street, Wickhams Cay I, Road Town, Tortola, British Virgin Islands; Dalian, China 30.11.2016 Ist eine Scheingesellschaft für die Daedong Credit Bank (DCB), einer in die Liste aufgenommenen Einrichtung. 41. Korea Taesong Trading Company   Pyongyang, DVRK 30.11.2016 War bei Geschäften mit Syrien im Auftrag der KOMID tätig. 42. Korea Daesong General Trading Corporation Daesong Trading; Daesong Trading Company; Korea Daesong Trading Company; Korea Daesong Trading Corporation Pulgan Gori Dong 1, Potonggang District, Pyongyang City, DVRK 30.11.2016 Steht in Verbindung mit dem Büro 39 im Zusammenhang mit Rohstoffausfuhren (Gold), Metallen, Maschinen, Agrarprodukten, Ginseng, Schmuck und Erzeugnissen der Leichtindustrie. Folgende Personen und Einrichtungen werden von der in Anhang II des Beschlusses 2016/849/GASP enthaltenen Liste gestrichen: I.   Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen. A.   Personen 16. Jo Chun Ryong B.   Einrichtungen 2. Korea Taesong Trading Company II.   Personen und Einrichtungen, die Finanzdienste bereitstellen, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten B.   Einrichtungen 1. Korea Daesong Bank 2. Korea Daesong General Trading Corporation

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.