Europäische Union

Beschluss (GASP) 2017/633 des Rates vom 3. April 2017 zur Unterstützung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten

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Quellenkennung: 32017D0633. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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RevCon3-Delegation angehören. Der Small Arms Survey wird ein Kurzprotokoll von jeder Regionalkonferenz anfertigen. 2.2.4   Ort Die Regionalkonferenzen sollen die Regierungen und Organisationen aus bestimmten Regionen bei der Vorbereitung auf die RevCon3 unterstützen. Einige regionale Organisationen veranstalten bereits ein RevCon3-Vorbereitungstreffen: Liga der Arabischen Staaten, OSZE und Forum der pazifischen Inseln. Diese Regionen muss das Unionsprojekt also nicht abdecken. Deshalb werden folgende fünf Regionalkonferenzen vorgeschlagen: Länder der Subregionen Regionale Organisationen Regional-zentrum Ort West-und Zentralafrika ECOWAS, ECCAS, AU UNREC Lomé Ost- und Südafrika RECSA, SADC, AU UNREC Lomé Karibik CARICOM UNLIREC Port-of-Spain Lateinamerika OAS, UNASUR UNLIREC Lima ASEAN und südasiatische Staaten ASEAN UNRCPD Bangkok Dieser Beschluss wird die Teilnahme/Mitwirkung des Small Arms Survey und des UNODA an den nachstehend genannten Regionalkonferenzen unterstützen, damit sie die Ergebnisse der thematischen Symposien vorstellen, sofern die veranstaltenden Einrichtungen daran interessiert sind. Ihre Teilnahme /Mitwirkung hängt jedoch davon ab, wann diese Konferenzen stattfinden. Länder der Subregionen Regionale Organisationen Europa und Nordamerika OSZE Naher und Mittlerer Osten Liga der Arabischen Staaten Pazifik PIF 2.2.5   Zeitplan Die fünf Regionalkonferenzen werden in den acht Monaten von Juni 2017 bis Februar 2018 durchgeführt (sodass alle Regionalkonferenzen noch vor der Tagung des Vorbereitungsausschusses für die RevCon3, die voraussichtlich im Februar 2018 stattfindet, abgehalten werden). Die Termine und der genaue Ablauf (d. h. die Reihenfolge der betreffenden Regionen) der Regionalkonferenzen werden von den Durchführungsstellen in Absprache mit der Union unter Berücksichtigung des Abrüstungszeitplans der Vereinten Nationen festgelegt. Jede Regionalkonferenz dauert zwei Tage. Die beiden Regionalkonferenzen in Afrika werden parallel an einem Veranstaltungsort durchgeführt. Auch die beiden Regionalkonferenzen in Lateinamerika und der Karibik werden parallel organisiert. 2.2.6   Zuständigkeiten der Durchführungsstellen Inhaltliche Vorbereitung:   Das UNODA (samt seinen Regionalzentren) und der Small Arms Survey übernehmen gemeinsam die inhaltliche Vorbereitung der Regionalkonferenzen und sind für die Festlegung der Tagesordnung und die Auswahl der Redner/Experten verantwortlich. Das UNODA nimmt gemeinsam mit dem Vorsitzenden federführend die Aufgabe wahr, über den Stand der Vorbereitungen der RevCon3 zu berichten. Der Small Arms Survey stellt die Ergebnisse der Symposien vor. Der Small Arms Survey fertigt eine Zusammenfassung jeder Regionalkonferenz an. Logistik und Konferenzdienste:   Das UNODA und seine Regionalzentren übernehmen die Logistik (Buchung der Tagungsräume, Verpflegung, audiovisuelle Ausstattung, An- und Abreise der Experten, usw.) für die Regionalkonferenzen unter der Oberaufsicht der UNODA-Zentrale. 2.2.7   Ergebnisse der Maßnahme Die Staaten der Region werden dazu angehalten, sich im Hinblick auf die Vorbereitung der RevCon3 abzustimmen, insbesondere was die vier Themen der thematischen Symposien anbelangt. 2.3   Analyse der nationalen Berichte zum VN-Aktionsprogramm und zum Internationalen Rückverfolgungsinstrument mit Schwerpunkt auf Umsetzungsproblemen, bei denen Chancen für eine Zusammenarbeit und Unterstützung bestehen. 2.3.1   Format Im Abschlussdokument der Sechsten Zweijährlichen Tagung der Staaten über das VN-Aktionsprogramm (A/CONF.192/BMS/2016/WP.1/Rev.3) wird das UNODA beauftragt, „im Rahmen der verfügbaren Mittel die Tendenzen, Probleme und Chancen in Bezug auf die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und des Rückverfolgungsinstruments zu prüfen, und zwar auf Grundlage der vorhandenen Informationen, auch der Informationen, die von den Mitgliedstaaten zur Vorlage auf der RevCon3unterbreitet und/oder übermittelt worden sind, damit sie dort berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen beschlossen werden“. Eine fundierte, unabhängige Bewertung der nationalen Umsetzungsberichte ist eine wichtige Quelle für diesen in Auftrag gegebenen Bericht, und eine wichtige Ergänzung. Die Bewertung der nationalen Berichte ist deshalb besonders wichtig, weil jene Berichte voraussichtlich Informationen zur Verwirklichung des Ziels Nr. 16 für nachhaltige Entwicklung enthalten werden, wofür es keinen anderen Berichterstattungsmechanismus gibt. Einer gründlichen Analyse der nationalen Berichte durch den Small Arms Survey kommt im Rahmen dieses Projekts daher entscheidende Bedeutung zu; ihre Ergebnisse werden in den zukunftsorientierten Bericht, mit dem das UNODA beauftragt wurde, einfließen. Diese gründliche Analyse wird die thematischen und regionalen Treffen ergänzen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Erwartungen der Union auf der RevCon3 erfüllen und ein konkreter, gezielter und effektiver Zeitplan für das VN-Aktionsprogramm in der Zeit nach der RevCon festgelegt und insbesondere ermittelt wird, bei welchen Umsetzungsproblemen Chancen für eine Zusammenarbeit und Unterstützung bestehen. 2.3.2   Zeitplan Die Analyse wird bis zur RevCon3 (Juni 2018) abgeschlossen. 2.3.3   Zuständigkeiten der Durchführungsstellen Das UNODA setzt einen Termin fest, bis zu dem die zweijährlichen nationalen Berichte eingehen müssen (Mitte 2017). Der Small Arms Survey erstellt eine schriftliche Analyse dieser Berichte. 2.3.4   Ergebnisse der Maßnahme Die Analyse wird Informationen liefern, die es ermöglichen, mehr Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms und der Kontrolle von Kleinwaffen und leichte Waffen im Allgemeinen zu ergreifen. 2.4   Stärkung der Grundlagen der RevCon3 2.4.1   Sponsoringprogramm Aus Geldmangel haben viele Entwicklungsländer Mühe, sich auf den Konferenzen zur Überprüfung des VN-Aktionsprogramms von ihren wichtigsten, für Kleinwaffen und leichte Waffen zuständigen Beamten vertreten zu lassen. Die Union könnte ein Sponsoringprogramm für eine ausgewählte Gruppe der am stärksten betroffenen Länder finanzieren, damit deren Beamte an der RevCon3 teilnehmen können. Maßnahmen:   Das UNODA organisiert bei der RevCon3 (nicht bei der früher stattfindenden Tagung des Vorbereitungsausschusses 2018) die Reise und Unterbringung für bis zu 20 Teilnehmer. Die Teilnehmer werden vom EAD auf Empfehlung des UNODA einschließlich seiner Regionalzentren ausgewählt. Grundsätzlich sollte es sich bei den ausgewählten Beamten um die benannten nationalen Kontaktpersonen für das VN-Aktionsprogramm handeln. Zu den weiteren Auswahlkriterien zählen Gleichstellungsaspekte, die rechtzeitige Vorlage eines nationalen Berichts, die aktive Teilnahme an Regionalkonferenzen oder thematischen Symposien sowie Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die anstehenden Themen. Während der RevCon3 organisiert das UNODA ein Treffen mit den unterstützten Teilnehmern und den Delegationen der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Ergebnisse: — Bereicherung der RevCon3-Beratungen durch das Fachwissen der mit Fragen im Zusammenhang mit Kleinwaffen und leichte Waffen direkt befassten Personen aus den betroffenen Ländern, die sich eine Teilnahme an der RevCon normalerweise nicht leisten können; — Bessere Möglichkeiten, Kontakte zu knüpfen, für Beamte aus Entwicklungsländern einschließlich führender Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich mit Fragen im Zusammenhang mit befassen; — Mögliche Synergien mit den Nebenveranstaltungen und Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der RevCon3. 2.4.2   Technische Unterstützung für den Vorsitzenden der RevCon3 Für die technische Unterstützung des Vorsitzenden und seines Teams sorgt das VN-Sekretariat mit Hilfe eines hochrangigen Experten des Small Arms Survey. Maßnahmen:   Das VN-Sekretariat verstärkt mit Hilfe des hochrangigen Experten des Small Arms Survey seine Kapazitäten, um den Vorsitzenden und sein Team in Bezug auf die komplexen technischen Aspekte der Arbeit der RevCon3 beraten zu können. Ergebnisse:   Der Vorsitzende erhält Zugang zu einem umfassenden Spektrum von Fachwissen zu inhaltlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der RevCon3. 2.5   Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit in Form von Presseerklärungen und Nebenveranstaltungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Projekts. Darüber hinaus könnte über eine RevCon3-Internetplattform auf die wichtigsten Themen der Konferenz und auf die Unterstützung/den Kapazitätsaufbau aufmerksam gemacht werden. Maßnahmen: — Gemeinsame Presseerklärungen bei den Symposien und Regionalkonferenzen. Berichterstattung in den Medien; — Nebenveranstaltungen zum Projekt bei den einschlägigen Treffen, auch bei der Tagung des ersten Ausschusses der Generalversammlung (2017) und der dritten Konferenz der ATT-Vertragsstaaten; — das UNODA richtet ein Jahr im Voraus eigene RevCon3-Internetseiten ein. Sie dienen als Hauptplattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und den Austausch mit den Mitgliedstaaten, regionalen Organisationen und Institutionen. Die Plattform enthält Themenbereiche, wobei es besonders darum geht, den Unterstützungsbedarf mit den vorhandenen Ressourcen zusammenzubringen. Ergebnisse:   Effiziente Verwaltung der Informationen zum Projekt und seinen Ergebnissen; eine in die offizielle VN-Internetumgebung für das VN-Aktionsprogramm integrierte dynamische RevCon3-Internetplattform, die thematische Konzepte enthält und den Unterstützungsbedarf mit den vorhandenen Ressourcen zusammenbringt. 3.   LEISTUNGEN Die Durchführungsstellen werden die folgenden Leistungen für die Union erbringen: — Leistungen 1-5: Zusammenfassende Berichte über die vier thematischen Konferenzen; — Leistungen 6-11: Zusammenfassende Berichte über die fünf Regionalkonferenzen; — Leistung 12: Umfassende Bewertung der nationalen Berichte über die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms; — Leistung 13: Abschlussbericht bei Beendigung des Projekts. (1)  A/CONF.192/BMS/2016/2 §37, §55, §56, §57, §74, §75, §82, §83, §84, §105 (2)  A/CONF.192/BMS/2016/2 §15, §23, §24,§25, §40,§41, §52, §59, §60, §101. (3)  A/CONF.192/BMS/2016/2 §63, §79, §90. (4)  A/CONF.192/BMS/2016/2 §12, §14, §62, §67, §107.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.