Europäische Union

Beschluss (EU) 2024/2193 des Rates vom 8. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2024 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt

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Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L 2024/2193 3.9.2024 BESCHLUSS (EU) 2024/2193 DES RATES vom 8. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft bezüglich der Annahme des Haushaltsplans 2024 der Verkehrsgemeinschaft zu vertretenden Standpunkt DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 91 und Artikel 100 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1) (im Folgenden „VGV“) wurde von der Union im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2019/392 des Rates (2) unterzeichnet und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. (2) Nach Artikel 35 VGV hat der regionale Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) jährlich den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft zu verabschieden. Artikel 35 VGV ermächtigt den Lenkungsausschuss auch, Beschlüsse zur Festlegung des Verfahrens für die Ausführung des Haushaltsplans zu fassen. (3) Der Lenkungsausschuss hat auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2023 einen Beschluss über den Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2024 anzunehmen. (4) Der vorgeschlagene Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2024 ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich. Er deckt die Kosten für Personal, Reisen, IT-Ausrüstung und Software sowie operative Ausgaben ab, beispielsweise für Studien, Kapazitätsaufbau, technische Hilfe sowie die Organisation von Konferenzen und Sitzungen. (5) Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union im Lenkungsausschuss zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich des Beschlusses zur Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2024 festzulegen, da dieser Beschluss für das reibungslose Funktionieren des Ständigen Sekretariats der Verkehrsgemeinschaft und der Gremien der Verkehrsgemeinschaft erforderlich ist und für die Union verbindlich sein wird. (6) Daher sollte der von der Union im Lenkungsausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im regionalen Lenkungsausschuss der Verkehrsgemeinschaft (im Folgenden „Lenkungsausschuss“) in Bezug auf die Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für das Jahr 2024 zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Lenkungsausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2023. Im Namen des Rates Die Präsidentin N. CALVIÑO SANTAMARÍA (1)   ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 3. (2)  Beschluss (EU) 2019/392 des Rates vom 4. März 2019 über den Abschluss des Vertrags zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft im Namen der Europäischen Union (ABl. L 71 vom 13.3.2019, S. 1). ENTWURF BESCHLUSS Nr. 2023/… DES REGIONALEN LENKUNGSAUSSCHUSSES DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT vom … über die Annahme des Haushaltsplans der Verkehrsgemeinschaft für 2024 DER REGIONALE LENKUNGSAUSSCHUSS DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Verkehrsgemeinschaft (1), insbesondere auf Artikel 24 Absatz 1 und Artikel 35 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Einziger Artikel Der Haushaltsplan der Verkehrsgemeinschaft für 2024, der diesem Beschluss als Anhang beigefügt ist, wird angenommen. Geschehen zu … am … 2023 Für den regionalen Lenkungsausschuss Der Präsident/Die Präsidentin (1)   ABl. L 278 vom 27.10.2017, S. 3. ANHANG HAUSHALTSPLAN DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT FÜR 2024 Haushaltslinie Betrag (in EUR) 1. Ständiges Sekretariat   1.1. Personal 1 442 670 1.2. Reisekosten 138 836 1.3. Bürokosten, Ausrüstung und Software 48 020 1.4. Sonstige Kosten und Dienstleistungen, darunter: — Ausgelagerte und sonstige Dienstleistungen (Rechnungsprüfung, Förderung der Sichtbarkeit, Personalschulungen, Bankgebühren) — Kapazitätsaufbau — Kosten für Sitzungen und Konferenzen — Kosten für Informationstechnologie und Kommunikation — Einstellungskosten 799 857 1.5. Studien, technische Hilfe zur Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Aktionspläne der EU 370 000 2. Ministerrat   2.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 15 000 3. Regionaler Lenkungsausschuss   3.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 12 353 4. Fachausschüsse   4.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 218 084 5. Sozialforum   5.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 9 808 6. Haushaltsausschuss   6.1. Kosten für Sitzungen und Konferenzen 5 286 Zwischensumme (ohne Haushaltsreserve) 3 059 914 Haushaltsreserve (ca. 2 %): 61 286 Gesamtbetrag 3 121 200 EU-Beitrag (80 % des Gesamtbetrags) 2 496 960 Beitrag der südosteuropäischen Vertragsparteien (20 % des Gesamtbetrags: Anhang V des VGV legt die Verteilung nach Ländern fest) 624 240 Übertragungen aus 2023 (Schätzung) (1) Studien, technische Hilfe zur Unterstützung der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Aktionspläne der EU (2) 510 000 (1)  Im Einklang mit den geltenden Finanzvorschriften der Verkehrsgemeinschaft. Die übertragenen Beträge sind nicht Teil der für 2024 veranschlagten Beträge. (2)  Der Gesamtbetrag wird bei Abschluss von Vergabeverfahren und Dienstleistungsaufträgen festgelegt, die im vierten Quartal 2023 unterzeichnet werden. ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2193/oj ISSN 1977-0642 (electronic edition)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.