Europäische Union

2003/407/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über den Aufschub des Beschlusses zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, des Direktors der Europäischen Umweltagentur, des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung des Haushaltsplans der jeweiligen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2001

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Avis juridique important | 32003B0407 2003/407/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über den Aufschub des Beschlusses zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, des Direktors der Europäischen Umweltagentur, des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung des Haushaltsplans der jeweiligen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2001 Amtsblatt Nr. L 148 vom 16/06/2003 S. 0016 - 0017 Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0124 - 0125 Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über den Aufschub des Beschlusses zur Entlastung des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, des Direktors der Europäischen Umweltagentur, des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für die Ausführung des Haushaltsplans der jeweiligen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2001 (2003/407/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur (C5-0102/2003)(1), in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur (C5-0098/2003)(2), in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums (C5-0100/2003)(3), in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (C5-0096/2003)(4), in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss 2001 der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle (C5-0094/2003)(5), in Kenntnis der Empfehlungen des Rates vom 7. März 2003 (C5-0103/2003, C5-0099/2003, C5-0101/2003, C5-0097/2003, C5-0095/2003), gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276, in Kenntnis der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(6), insbesondere Artikel 185, in Kenntnis der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 185 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(7), insbesondere Artikel 94, gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0074/2003), 1. schiebt den Beschluss zur Entlastung - des Direktors der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, - des Direktors der Europäischen Umweltagentur, - des Direktors des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, - des Direktors der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. - des Direktors der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, für die Ausführung des Haushaltsplans jeder Einrichtung für das Haushaltsjahr 2001 auf; 2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung den Direktoren der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der Europäischen Umweltagentur, des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Der Generalsekretär Julian Priestley Der Präsident Pat Cox (1) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 9. (2) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 17. (3) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 35. (4) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 64. (5) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 72. (6) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. (7) ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.