Europäische Union

2009/25/Euratom: Beschluss der Kommission vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie

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15.1.2009    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 10/15 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie (2009/25/Euratom) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN — gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2, mit Zustimmung des Rates, in Erwägung nachstehenden Grundes: Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie sollte unterzeichnet werden — BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft und der Regierung der Republik Kasachstan über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie wird hiermit im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt. Artikel 2 Der Präsident der Kommission und das für Energie zuständige Kommissionsmitglied werden hiermit ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen und alle notwendigen Schritte für das Inkrafttreten dieses Abkommens, das im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft zu schließen ist, einzuleiten. Brüssel, den 4. Dezember 2006 Für die Kommission Andris PIEBALGS Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.