Europäische Union

2003/399/EG: Beschluss des Rates vom 6. Mai 2003 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2006

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Avis juridique important | 32003D0399 2003/399/EG: Beschluss des Rates vom 6. Mai 2003 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2006 Amtsblatt Nr. L 139 vom 06/06/2003 S. 0032 - 0032 Beschluss des Rates vom 6. Mai 2003 über die Erklärung zur Kulturhauptstadt Europas für 2006 (2003/399/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf den Beschluss Nr. 1419/1999/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung "Kulturhauptstadt Europas" für die Jahre 2005 bis 2019(1), insbesondere auf Artikel 2 Absatz 3, gestützt auf den Bericht der Jury, der bei dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 1. Oktober 2002 eingegangen ist - BESCHLIESST: Artikel 1 Die Stadt Patras wird zur Kulturhauptstadt Europas für 2006 erklärt. Artikel 2 Die Stadt Patras ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die wirksame Durchführung der Artikel 1 und 5 des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG zu gewährleisten. Geschehen zu Brüssel am 6. Mai 2003. Im Namen des Rates Der Präsident P. Efthymiou (1) ABl. L 166 vom 1.7.1999, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.