Europäische Union

2013/377/EU, Euratom: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten

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16.7.2013    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 193/17 BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 3. Juli 2013 zur Wahl der Europäischen Bürgerbeauftragten (2013/377/EU, Euratom) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT — gestützt auf den Vertrag zur Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 24 und Artikel 228, gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a, unter Hinweis auf seinen Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), gestützt auf Artikel 204 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen (2), in Kenntnis des Ergebnisses der Abstimmung im Plenum am 3. Juli 2013 — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Frau Emily O’REILLY wird für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum Ende der Wahlperiode zur Europäischen Bürgerbeauftragten gewählt. Geschehen zu Straßburg am 3. Juli 2013. Im Namen des Europäischen Parlaments Der Präsident M. SCHULZ (1)   ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15. (2)   ABl. C 96 vom 4.4.2013, S. 24.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.