Europäische Union

Beschluss (EU) 2021/1024 des Rates vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates

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24.6.2021    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 224/20 BESCHLUSS (EU) 2021/1024 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, unter Hinweis auf den Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (1), insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2009/908/EU (2) hat der Rat Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates festgelegt. Die Vorbereitungsgremien, deren Vorsitz sich nach einem anderen System richtet als dem halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz, sind, wie in Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses 2009/881/EU des Europäischen Rates vorgesehen, in Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU aufgeführt. (2) Gemäß Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU zählt die Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ zu den Vorbereitungsgremien des Rates, deren Vorsitz vom Generalsekretariat des Rates wahrgenommen wird. (3) Angesichts der Erfahrungen der Arbeitsgruppe „Rechtsinformatik“ und der Art der von ihr ausgeführten Aufgaben sollte der Vorsitz dieser Arbeitsgruppe vom halbjährlich wechselnden Ratsvorsitz wahrgenommen werden. (4) Der Beschluss 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 In Anhang III des Beschlusses 2009/908/EU wird der Wortlaut „Gruppe „Rechtsinformatik““ gestrichen. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 18. Juni 2021. Im Namen des Rates Der Präsident J. LEÃO (1)   ABl. L 315 vom 2.12.2009, S. 50. (2)  Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 28).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.