Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/481 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1999 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D0481. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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g von Uiguren und Angehörigen anderer muslimischer ethnischer Minderheiten sowie systematische Verstöße gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit dieser Menschen — unter anderem im Zuge der Durchführung des gegen muslimische ethnische Minderheiten gerichteten groß angelegten Überwachungs-, Internierungs- und Indoktrinationsprogramms von XPCC. Im Rahmen dieses Programms setzt XPCC Uiguren und Angehörige anderer muslimischer ethnischer Minderheiten, insbesondere auf Baumwollfeldern, als Zwangsarbeiter ein. Als für die Sicherheitspolitik bei XPCC zuständige Abteilung ist das Büro für öffentliche Sicherheit von XPCC für den systematischen Einsatz von Zwangsarbeit verantwortlich.   2. Zentrale Staatsanwaltschaft (Central Public Prosecutor’s Office, alias Office of the Prosecutor of the Democratic People’s Republic of Korea (DPRK)) 조선민주주의인민공화국 중앙검찰소 (koreanische Schreibweise)   Die Zentrale Staatsanwaltschaft ist eine Behörde, die die Aufsicht über alle Strafprozesse in der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) führt, einschließlich Ermittlungen, Vernehmungen, Untersuchungshaft und Gerichtsverfahren. 22.3.2021         Die Behörde dient der Strafverfolgung und Bestrafung von Personen für Handlungen, die der politischen Linie zuwiderlaufen, wobei ihnen grundsätzlich kein faires Verfahren zuteilwird. Da sie die Rechte von Personen in Untersuchungshaft und im Strafvollzug nicht durchsetzt, trägt sie als Behörde außerdem die Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in gewöhnlichen Haftanstalten und Untersuchungshaftanstalten. Sie arbeitet eng mit dem Ministerium für Staatssicherheit und dem Ministerium für soziale Sicherheit zusammen und ist daher für die schweren Menschenrechtsverletzungen durch den Sicherheitsapparat der DVRK, insbesondere Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen und Tötungen, das Verschwindenlassen von Personen und willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen, sowie deren Legitimierung verantwortlich.   3. Kaniyat Militia (Kanijat-Miliz), zuvor ‚7th Brigade, Tarhuna 7th Brigade, Tarhuna Brigade‘ (7. Brigade), alias ‚9th Brigade‘ (9. Brigade), ‚Al-Kani Militia‘ (Al-Kani-Miliz), alias ‚Al-Kaniyat‘ (Al-Kanijat), alias ‚Kani Brigade‘ (Kani-Brigade), alias ‚Kaniat‘, alias ‚Kaniyat‘, alias ‚Kanyat‘ مليشيا كانيات (arabische Schreibweise)   Die Kanijat-Miliz ist eine libysche bewaffnete Miliz, die zwischen 2015 und 2020 die Kontrolle über die libysche Stadt Tarhuna hatte. Nachdem die Kanijat-Miliz im Juni 2020 in den Osten Libyens geflohen war, wurden in Tarhuna Massengräber entdeckt, die der Miliz zugeschrieben werden. Die Kanijat-Miliz ist für schwere Menschenrechtsverletzungen, insbesondere außergerichtliche Tötungen und Verschwindenlassen von Personen, verantwortlich. 22.3.2021 4. Amt für nationale Sicherheit (National Security Office, alias National Security Agency) der Regierung Eritreas – Leitung: Generalmajor Abraha Kassa Das Amt für nationale Sicherheit der Regierung Eritreas steht unter der Leitung von Generalmajor Abraha Kassa und unter der Aufsicht des Büros des Präsidenten. Es ist in sechs Direktionen unterteilt, die sich ihrerseits in drei Abteilungen gliedern, die jeweils für nachrichtendienstliche Aufgaben, Festnahmen bzw. Vernehmungen zuständig sind. Das Amt für nationale Sicherheit ist für — von seinen Bediensteten begangene — schwere Menschenrechtsverletzungen in Eritrea verantwortlich, insbesondere willkürliche Festnahmen, außergerichtliche Tötungen, Verschwindenlassen von Personen und Folter. 22.3.2021“

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.