Europäische Union

2013/463/EU: Durchführungsbeschluss des Rates vom 13. September 2013 zur Genehmigung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Zypern und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/236/EU

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2015-07-24

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n verbessern die Funktionsweise der reglementierten Berufe weiter. Die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb werden durch Optimierung der Arbeitsweise der zuständigen Wettbewerbsbehörde und Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden verbessert. ▼M3 (12)  Zypern baut den Rückstand bei der Ausstellung von Eigentumsurkunden ab und strafft die Verfahren, sodass neue Gebäudezertifikate und Eigentumsurkunden zügig und effizient ausgestellt werden können. (13)  Zypern ergreift im Rahmen des Aktionsplans für Wachstum Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit seines Tourismussektors, insbesondere indem es den Aktionsplan für den Tourismussektor umsetzt, Wettbewerbshindernisse im Tourismussektor ermittelt, eine neue nationale Tourismusstrategie verabschiedet und eine politische Luftverkehrsstrategie umsetzt, die den Abkommen der Union im Bereich des externen Luftverkehrs sowie des Luftverkehrs Rechnung trägt und eine ausreichende Luftverkehrsanbindung gewährleistet. ▼B (14)  Im Energiebereich setzt Zypern das Dritte Energiepaket unbeschadet des Artikels 44 Absatz 2 der Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 8 ) und des Artikels 49 Absatz 1 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 9 ) in vollem Umfang um. Zypern stellt Überlegungen dazu an, ob von den in den genannten Artikeln vorgesehenen Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht werden soll. Parallel dazu wird ein umfassender Entwicklungsplan für die Neuordnung des zyprischen Energiesektors erarbeitet. Dieser Plan umfasst a) einen Fahrplan für den Aufbau der zur Erdgasnutzung erforderlichen Infrastruktur unter Berücksichtigung der kommerziellen Optionen und Risiken, ▼M2 b) ein umfassendes Regulierungs- und Marktorganisationskonzept für den restrukturierten Energie- und Gassektor, einschließlich einer Voruntersuchung des Potenzials eines Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen; und ▼B c) einen Plan zur Schaffung des institutionellen Rahmens für das Management der Kohlenwasserstoffressourcen, einschließlich eines Ressourcenfonds, der auf Grundlage der international anerkannten bewährten Praxis die öffentlichen Einnahmen aus der Offshore-Erdgasgewinnung erhalten und verwalten sollte. ▼M1 (15)  Zypern übermittelt der Kommission einen aktualisierten Antrag auf technische Hilfe für die Dauer des Programmzeitraums. In dem Antrag wird dargelegt, in welchen Bereichen die zyprischen Behörden technische Hilfe oder Beratungsdienste für die Umsetzung ihres makroökonomischen Anpassungsprogramms für erforderlich halten. ▼M3 (16)  Zypern setzt den Aktionsplan für Wachstum unter angemessener Berücksichtigung der laufenden Reformen der öffentlichen Verwaltung und Finanzverwaltung, der weiteren Verpflichtungen aus Zyperns makroökonomischem Anpassungsprogramm sowie der relevanten Unionsinitiativen unter Berücksichtigung der Partnerschaftsvereinbarung zur Umsetzung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds um. Der Aktionsplan für Wachstum wird von einer einzigen Stelle koordiniert und durchgesetzt. ▼B Artikel 3 Der Beschluss 2013/236/EG wird aufgehoben. Artikel 4 Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern gerichtet. ( 1 ) ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 1. ( 2 ) Beschluss 2013/236/EU des Rates vom 25. April 2013, gerichtet an Zypern, über spezifische Maßnahmen zur Wiederherstellung von Finanzstabilität und nachhaltigem Wachstum (ABl. L 141 vom 28.5.2013, S. 32). ( 3 ) Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190). ( 4 ) Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 149). ( 5 ) Richtlinie des Rates 2011/85/EU vom 8. November 2011 über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 41). ( 6 ) Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1). ( 7 ) Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36). ( 8 ) Richtlinie 2009/72 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 55). ( 9 ) Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.