Europäische Union

Beschluss (GASP) 2015/203 des Rates vom 9. Februar 2015 zur Unterstützung des Vorschlags der Union für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten als Beitrag zu transparenzschaffenden und vertrauensbildenden Maßnahmen bei Weltraumtätigkeiten

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Quellenkennung: 32015D0203. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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internationalen Verhaltenskodex, und den von der Europäischen Union geleiteten Prozess; — weitere Bereitstellung eines Rahmens für den multilateralen Prozess im Zusammenhang mit dem Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, der es der internationalen Gemeinschaft ermöglicht, ihre Zusammenarbeit mit Blick darauf fortzusetzen, einen größtmöglichen Konsens für die Annahme des Verhaltenskodex durch Unterstützung multilateraler Treffen zur Aushandlung des Entwurfs des Kodex sowie für die förmliche Annahme des Verhaltenskodex zu erzielen. 2.   Projekte a) Projekt 1: Einbeziehung von Drittstaaten (Outreach): verstärkte Anstrengungen im Hinblick auf politische Zusagen zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung, einschließlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten 1.   Zweck des Projekts 1. Im Rahmen von Outreach-Veranstaltungen Aufnahme des Dialogs mit interessierten Kreisen, um das vorhandene Bewusstsein, Wissen und Verständnis hinsichtlich der Bestrebungen um weitere politische Verpflichtungen zur Förderung verantwortlichen Handelns im Weltraum und dessen friedlicher Nutzung, einschließlich des Vorschlags für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, im Rahmen der Unterstützung der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung bei Weltraumtätigkeiten zu erweitern. 2.   Projektergebnisse/Indikatoren für die Umsetzung 1. Am Rande internationaler Konferenzen Durchführung von mindestens drei Outreach-Veranstaltungen, die zu einer stärkeren Sensibilisierung sowie zu mehr Wissen und Verständnis der einschlägigen interessierten Kreise hinsichtlich der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung einschließlich des vorgeschlagenen internationalen Verhaltenskodex unter Berücksichtigung der Erfordernisse für die praktische Umsetzung geführt haben. 2. Veranstaltung von vier regionalen oder subregionalen Seminaren, an denen mindestens eine Mehrheit der Staaten aus den betreffenden Regionen teilgenommen hat. 3. Verbesserung des Klimas für politische Fortschritte, was sich darin zeigt, dass die Teilnahme an den im Rahmen von Projekt 2 geplanten multilateralen Treffen höher ist als an den offenen Konsultationen über den Verhaltenskodex (61 Staaten), die im Rahmen des Beschlusses 2012/281/GASP unterstützt wurden. 3.   Projektbeschreibung (1) Geplant sind bis zu vier regionale oder subregionale Seminare zur Erörterung der Maßnahmen zur Förderung der Transparenz und zur Vertrauensbildung mit einem Schwerpunkt auf den künftigen Verhaltenskodex und seine praktische Anwendung einschließlich der nationalen Planungen für die Umsetzung mit dem Ziel, den Verhaltenskodex zur Unterzeichnung aufzulegen. 2. Auf regionaler und/oder internationaler Ebene, beispielsweise am Rande der VN-Generalversammlung oder der Abrüstungskonferenz, sollen bis zu vier kleinere Outreach-Veranstaltungen organisiert werden, um die nächste Phase des Prozesses voranzubringen und zu unterstützen. 3. Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — auf der Grundlage von Vorschlägen der Durchführungsstelle getroffen. b) Projekt 2: Organisation von bis zu drei multilateralen Treffen unter Teilnahme aller interessierten Staaten, um die Verhandlungen auf der Grundlage des Textentwurfs zu erleichtern, der im Rahmen der offenen Konsultationen über einen internationalen Verhaltenskodex ausgearbeitet worden ist, um dessen Fertigstellung und förmliche Annahme zu erreichen 1.   Zweck des Projekts 1. Zur Umsetzung der in dem Bericht der VN-GCE enthaltenen Empfehlungen sollen Vertreter der interessierten Staaten und anderer Parteien zu Verhandlungen über den Vorschlag für einen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten mit Blick auf dessen Annahme zusammengebracht werden. 2.   Projektergebnisse/Indikatoren für die Umsetzung 1. Gestaltung eines diplomatischen Prozesses, der Verhandlungen über den Vorschlag für einen Verhaltenskodex ermöglicht hat, einschließlich der Durchführung einer Verhandlungskonferenz und einer Unterzeichnungskonferenz. 2. Breite internationale Unterstützung für den Vorschlag für einen Verhaltenskodex, die dessen Annahme durch die internationale Gemeinschaft im ersten Halbjahr 2016 ermöglicht. 3.   Projektbeschreibung 1. Veranstaltung von bis zu drei offenen multilateralen Treffen, zu denen die VN-Mitgliedstaaten und einschlägige Organisationen eingeladen werden, darunter a) bis zu zwei Verhandlungskonferenzen, auf der die internationale Gemeinschaft den Entwurf des Verhaltenskodex, wie er im Laufe der offenen Konsultationen erstellt worden ist, mit Blick auf die Fertigstellung des Texts erörtern kann; b) eine Konferenz zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex. 2. Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — auf der Grundlage von Vorschlägen der Durchführungsstelle getroffen. 3.   Verfahrensaspekte und Koordinierung a) Die Projektdurchführung wird von einem Lenkungsausschuss mit dem Ziel eingeleitet, die Verfahren und Modalitäten der Zusammenarbeit festzulegen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung der Projekte regelmäßig, mindestens einmal pro Halbjahr, und setzt hierfür auch elektronische Mittel und Video- und Audiokonferenzen ein. b) Der Lenkungsausschuss setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters und aus Vertretern von UNODA, UNIDIR und gegebenenfalls den einschlägigen VN-Einrichtungen zusammen. c) Die Entscheidung über die Veranstaltungsorte und die strukturelle Zusammensetzung der im Rahmen dieses Projekts stattfindenden Seminare und Treffen wird vom Hohen Vertreter — soweit möglich in Abstimmung mit den EU Mitgliedstaaten — getroffen, der sich dabei auf die Vorschläge stützt, die von UNODA und UNIDIR vorgelegt werden. 4.   Berichterstattung und Bewertung a) Die Durchführungsstellen legen dem Hohen Vertreter am Ende des ersten Projektjahres einen Verlaufs- und Finanzbericht vor, wobei sie bestrebt sind, die Berichtsvorlage auf den VN-Berichtszyklus abzustimmen. b) Die Durchführungsstellen legen dem Hohen Vertreter nach Beendigung des Projekts einen Abschlussbericht vor. c) Die Fortschritts- und Lageberichte, Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und Informationen der Durchführungsstellen werden dem Hohen Vertreter und der Europäischen Kommission übermittelt, sobald sie herausgegeben werden. 5.   Laufzeit Die voraussichtliche Laufzeit dieses Projekts beträgt 24 Monate. 6.   Zielgruppe a) Die VN-Mitgliedstaaten, b) nichtstaatliche interessierte Kreise einschließlich der Zivilgesellschaft und der Industrie. 7.   Vertreter von Dritten a) Zur Förderung der regionalen Eigenverantwortung für den internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten kann im Rahmen dieses Beschlusses die Teilnahme von Nicht-EU-Experten finanziert werden, was Experten einschlägiger regionaler und internationaler Organisationen einschließt. b) Die Teilnahme von Vertretern des UNODA, des UNIDIR und des UNOOSA an den im Zusammenhang mit diesem Beschluss stattfindenden Aktivitäten wird nach Bedarf finanziell unterstützt. 8.   Durchführungsstelle a) Mit der fachlich-technischen Durchführung dieses Beschlusses wird das UNODA hinsichtlich der Durchführung des Unterprojekts 3.2 (Outreach-Veranstaltungen) zu Projekt 1 sowie des Projekts 2 betraut, mit der Durchführung des Unterprojekts 3.1 (regionale und subregionale Seminare) zu Projekt 1 das UNIDIR. b) UNODA und UNIDIR arbeiten gegebenenfalls auch mit Einrichtungen wie UNOOSA, internationalen und regionalen Organisationen, Reflexionsgruppen, NRO und der Wirtschaft zusammen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.