Europäische Union

Beschluss (EU) 2018/1296 des Rates vom 18. September 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union auf der 13. Generalversammlung der Zwischenstaatlichen Organisationfür den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu bestimmten Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und seiner Anhänge zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32018D1296. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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dieses Ziels treffen. Daher ist es erforderlich und angemessen sicherzustellen, dass die OTIF bei diesem Verfahren auch weiterhin einbezogen wird, insbesondere durch die Tätigkeiten ihres Verwaltungsausschusses und ihrer Arbeitsgruppe von Rechtssachverständigen, und dass auf der nächsten Tagung der Generalversammlung über die Fortschritte der Arbeit im Rahmen der UNECE berichtet wird. TOP 17: Arbeitsgruppe von Rechtssachverständigen Dokument(e): SG-18046-AG 13/17 Zuständigkeit: Union (geteilt) Ausübung der Stimmrechte: Mitgliedstaaten Standpunkt: Unterstützung der Einrichtung einer beratenden Arbeitsgruppe von Rechtssachverständigen, die Änderungsentwürfe oder Ergänzungen des Übereinkommens erarbeitet, Rechtsberatung und -unterstützung erbringt, die Funktionsweise und Umsetzung des COTIF-Übereinkommens unterstützt und erleichtert, die Anwendung und Umsetzung des COTIF-Übereinkommens überwacht und bewertet und für OTIF-Mitglieder als Forum für die Äußerung und Erörterung relevanter rechtlicher Fragen fungiert. Beauftragung des Generalsekretärs, den zuständigen Organen der OTIF Schlussfolgerungen und Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Berücksichtigung und/oder Entscheidung vorzulegen. Anweisung an den Generalsekretär, auf der 14. Tagung der Generalversammlung einen Bericht über die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe vorzulegen. Wie die Gespräche auf der 26. Tagung des Revisionsausschusses im Februar 2018 zu diesem Thema ergeben haben, ist es angezeigt, die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe von Rechtssachverständigen innerhalb der OTIF zu unterstützen, die die Arbeit der bestehenden Organe im Rechtsbereich unterstützt und erleichtert und eine effektive Verwaltung des COTIF-Übereinkommens sicherstellt. TOP 18: Tätigkeitsbericht des Verwaltungsausschusses für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2018 Dokument(e): eingeschränkte Verteilung Zuständigkeit: Union (geteilt) Ausübung der Stimmrechte: Mitgliedstaaten Standpunkt: Zurkenntnisnahme des Berichts TOP 19: Wahl des Verwaltungsausschusses für den Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2021 (Zusammensetzung und Vorsitz) Dokument(e): eingeschränkte Verteilung Zuständigkeit: Union (geteilt) Ausübung der Stimmrechte: Mitgliedstaaten Standpunkt: entfällt TOP 20: Voraussichtliches Datum der 14. Generalversammlung Dokument(e): entfällt Zuständigkeit: entfällt Ausübung der Stimmrechte: entfällt Standpunkt: entfällt TOP 21: Verschiedenes Dokument(e): nicht verfügbar Zuständigkeit: entfällt Ausübung der Stimmrechte: entfällt Standpunkt: entfällt TOP 22: Mandate der Generalversammlung Dokument(e): entfällt Zuständigkeit: Union (geteilt und ausschließlich) Ausübung der Stimmrechte: Union Standpunkt: Mandate im Einklang mit TOP 8 TOP 23: Ausschussberichte (soweit erforderlich) Dokument(e): nicht verfügbar Zuständigkeit: entfällt Ausübung der Stimmrechte: entfällt Standpunkt: entfällt TOP 24: Annahme von Beschlüssen, Mandaten, Empfehlungen und sonstigen Dokumenten der Generalversammlung (endgültiges Dokument) Dokument(e): nicht verfügbar Zuständigkeit: Union (geteilt und ausschließlich) Ausübung der Stimmrechte: Union Standpunkt: Siehe die jeweiligen TOP.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.