Europäische Union

97/153/GASP: Beschluß des Rates vom 24. Februar 1997 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien- Herzegowina

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Avis juridique important | 31997D0153 97/153/GASP: Beschluß des Rates vom 24. Februar 1997 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien- Herzegowina Amtsblatt Nr. L 063 vom 04/03/1997 S. 0001 - 0001 BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 1997 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien-Herzegowina (97/153/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel J.3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 96/406/GASP vom 10. Juni 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen - betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien-Herzegowina (1), in der Erwägung, daß die Tragweite von Artikel 3 Absatz 2 der genannten Gemeinsamen Aktion mit Blick auf deren allgemeine und besondere Ziele zu präzisieren ist - BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP erhält folgende Fassung: "(2) Die Beobachter der Europäischen Union nehmen im Rahmen der OSZE-Mission an der Überwachung des gesamten Wahlvorgangs teil, insbesondere an der Überwachung der Parlaments- und der Kommunalwahlen. Die Überwachungstätigkeit der Beobachter wird aus dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert." Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Artikel 3 Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 1997. Im Namen des Rates Der Präsident H. VAN MIERLO (1) ABl. Nr. L 168 vom 6. 7. 1996, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.