Europäische Union

2013/154/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 22. März 2013 zur Ausnahme bestimmter Dienste des Postsektors in Ungarn von der Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1568) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0154. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Ungarn die vollständige Marktöffnung umgesetzt und der früher nach Artikel 7 der Richtlinie 97/67/EG in der geänderten Fassung der Richtlinie 2002/39/EG und der Richtlinie 2008/6/EG reservierte Bereich wurde abgeschafft. (5)   ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1. (6)  Sache COMP/M.5152 — Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009. (7)  Zwischen C2C- und C2B-Paketdiensten könnte unterschieden werden; aufgrund dieser Austauschbarkeit auf der Angebotsseite können diese Dienstleistungen jedoch als ein C2X-Dienst behandelt werden. Dies steht außerdem im Einklang mit den Analysen der Situation in Österreich, Finnland und Schweden, die im Beschluss 2010/142/EG der Kommission (ABl. L 56 vom 6.3.2010, S. 8), der Entscheidung 2007/564/EG der Kommission (ABl. L 215 vom 18.8.2007, S. 21) und in der Entscheidung 2009/46/EG der Kommission (ABl. L 19 vom 23.1.2009, S. 50) enthalten sind, die gemäß Artikel 30 der Richtlinie 2004/17/EG angenommen wurden. (8)  Beschluss vom 30. Januar 2013 zur Untersagung der geplanten Übernahme von TNT Express durch UPS. (9)  Sache COMP/M.5152 — Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009. (10)  Schreiben der ungarischen Behörden vom 13. Januar 2013, S. 9, Absatz 2. (11)  Beschluss 2010/142/EG, Entscheidung 2009/46/EG und Entscheidung 2007/564/EG. (12)  Die E-Mail der nationalen Regulierungsbehörde vom 21. Januar 2013 enthält Schätzungen des Umfangs des B2X-Markts und des jeweiligen Umfangs der B2B- und B2C-Märkte auf der Grundlage der von Magyar Posta und ihren drei wichtigsten Wettbewerbern angeforderten Daten. Nach diesen Informationen war Magyar Posta 2011 mit einem Marktanteil von 35 % der zweitwichtigste Marktteilnehmer auf dem B2X-Markt nach dem Markführer mit einem Marktanteil von 40 %; der Marktanteil des drittwichtigsten Marktteilnehmers lag bei 15 %. Auf dem B2C-Markt erreichte Magyar Posta einen Marktanteil von 51 %, während die Marktanteile der wichtigsten Wettbewerber bei 26 %, 11 % bzw. 10 % lagen. Auf dem B2B-Markt war Magyar der drittwichtigste Marktteilnehmer (Marktanteil von 16 %), während die Marktführer Marktanteile von 57 % bzw. 22 % verzeichneten. (13)  Entscheidung 2009/46/EG, Entscheidung 2007/564/EG, Entscheidung 2007/169/EG der Kommission (ABl. L 78 vom 17.3.2007, S. 28). (14)  Sache COMP/M. 1794 — Deutsche Post/Air Express International vom 7. Februar 2000, Erwägungsgrund 8. (15)  Sache COMP/M. 5152 — Posten AB/Post Danmark vom 21. April 2009, Erwägungsgrund 108. (16)  Sache COMP/M.1794 — Deutsche Post/Air Express International vom 7. Februar 2000, Erwägungsgrund 9. (17)  Sache COMP/M.3496 — TNT Forwarding Holding AB/Wilson Logistics Holding AB. (18)  Sache COMP/M.1895 — Ocean Group/Exel vom 3. Mai 2000, Erwägungsgründe 8 und 9. (19)  Sache COMP/M.3971 — Deutsche Post/Exel vom 24. November 2005, Erwägungsgrund 20. (20)  Sache COMP/M.5152 — Posten AB/Post Danmark A/S vom 21. April 2009, Sache COMP/M.3971 — Deutsche Post/Exel usw. (21)  Schreiben der ungarischen Behörden vom 13. Januar 2013, S. 3. (22)  Nach Seite 20 des Antrags verfügt Magyar Posta über ein landesweites Netzwerk von 2735 Poststellen. Dem Schreiben Magyar Postas vom 20. November 2012 zufolge verfügt der Hauptwettbewerber über ein Netzwerk von 372 Sammelstellen, während ein anderer Wettbewerber jüngst eine Anzahl von 400 Sammelstellen erreicht hat. (23)  Schreiben der ungarischen Behörden vom 13. Januar 2013, S. 8. (24)  E-Mail der nationalen Regulierungsbehörde vom 21. Januar 2013. (25)  Mengenmäßig lag der Marktanteil der Post 2008 bei knapp 43 %. (26)  Dieser Argumentation wurde bereits in früheren Beschlüssen gefolgt, siehe z. B. Erwägungsgrund 11 des Beschlusses 2010/142/EG. (27)  Schreiben der ungarischen Behörden vom 13. Januar 2013, S. 10. (28)  DHL Group, Kuehne Nagel Kft, Liegl & Dachser Kft, Gebrüder Weiss Szallitmanyozasi e Logisztikai Kft; Waberer’s Group; Trans-Sped Group; Masped Group usw.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.