Europäische Union

78/657/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Beckman Dynograph Recorders, type R 511 A" mit Kopplungstransformatoren 9872, Meßwertgebern Statham UC3 und Zusatzgeräten UL5

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Avis juridique important | 31978D0657 78/657/EWG: Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Beckman Dynograph Recorders, type R 511 A" mit Kopplungstransformatoren 9872, Meßwertgebern Statham UC3 und Zusatzgeräten UL5 Amtsblatt Nr. L 218 vom 09/08/1978 S. 0029 - 0029 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 12 S. 0114 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juli 1978 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Beckman Dynograph Recorders, type R 511 A" mit Kopplungstransformatoren 9872, Meßwertgebern Statham UC3 und Zusatzgeräten UL5 (78/657/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die französische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 14. März 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "Beckman Dynograph Recorders, type R 511 A" mit Kopplungstransformatoren 9872, Meßwertgebern Statham UC3 und Zusatzgeräten UL5 wissenschaftlichen Charakter besitzt und, bei Bejahung dieser Frage, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 23. Juni 1978 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß das Gerät ein polyvalentes physiologisches Registriergerät ist, das insbesondere die Möglichkeit bietet, verschiedene physiologische Parameter zu registrieren. Es handelt sich um ein Gerät, wie es üblicherweise im Bereich der klinischen Medizin verwendet wird ; seine Verwendung zur Registrierung der Kontraktionen glatter Muskeln im Bereich der Untersuchung biologisch aktiver Substanzen kann diesem Gerät allein nicht den Charakter eines besonders für die reine wissenschaftliche Forschung geeigneten Geräts verleihen und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Beckman Dynograph Recorders, type R 511 A" mit Kopplungstransformatoren 9872, Meßwertgebern Statham UC3 und Zusatzgeräten UL5 besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 12. Juli 1978 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.