Europäische Union

2010/610/GASP: Beschluss EUSEC/2/2010 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 8. Oktober 2010 zur Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo)

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9.10.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 266/61 BESCHLUSS EUSEC/2/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 8. Oktober 2010 zur Ernennung des Leiters der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2010/610/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38, gestützt auf den Beschluss 2010/565/GASP des Rates vom 21. September 2010 betreffend die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (1), insbesondere auf Artikel 8, auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehenden Grundes: Gemäß Artikel 8 des Beschlusses 2010/565/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) unter anderem ermächtigt, über die Ernennung des Missionsleiters zu entscheiden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr António MARTINS wird zum Leiter der Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) ernannt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 8. Oktober 2010. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende W. STEVENS (1)   ABl. L 248 vom 22.9.2010, S. 59.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.