Europäische Union

90/69/EWG: Beschluß des Rates vom 18. Dezember 1989 betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen

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Avis juridique important | 31990D0069 90/69/EWG: Beschluß des Rates vom 18. Dezember 1989 betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen Amtsblatt Nr. L 045 vom 21/02/1990 S. 0024 - 0024 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0184 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 11 Band 15 S. 0184 ***** BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 1989 betreffend den Abschluß des Protokolls über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (90/69/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, in Erwägung nachstehender Gründe: Bolivien hat mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den anderen Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Verhandlungen über seinen Beitritt zu diesem Abkommen aufgenommen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist für die Gemeinschaft annehmbar - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll über den Beitritt Boliviens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen wird im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu benennen, die befugt ist, das Protokoll rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 1989. Im Namen des Rates Der Präsident R. DUMAS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.