Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/1000 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32021D1000. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Limited Anschrift: 422/426(Rm 2), 2nd Flr, Strand Rd., Corner of Botahtaung Pagoda St., FJVC Center, Ward (4), BTHG Art des Unternehmens: Gemeinschaftsunternehmen Ort der Registrierung: Myanmar Telefon-Nr.: 01-9010742, 01-9010744, 09-443250050 E-Mail: fjv.md@gmail.com Forest Products Joint Venture Corporation Limited (FPJVC) ist in der Holzwirtschaft in Myanmar tätig und verarbeitet Teak- und Hartholz. Obwohl es sich um ein öffentliches Unternehmen handelt, ist FPJVC unter der Kontrolle des Staates, der i) über das Ministerium für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC) (10 %) und das staatseigene Myanma Timber Enterprise (MTE) (45 %) die Mehrheit der Anteile des FPJVC hält und ii) das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats von FPJVC zu ernennen (wobei von elf Mitgliedern jeweils drei Mitglieder von MONREC und von MTE ernannt werden). 21.6.2021       Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, der die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt. Am 2. Februar 2021 hat das Militärregime ein neues Kabinett ernannt, darunter einen neuen Minister für natürliche Ressourcen und Umweltschutz (MONREC). Durch den SAC und das neue Kabinett hat das Militärregime die Kontrolle über staatseigene Unternehmen, auch über das Unternehmen FPJVC, erlangt und profitiert von deren Einnahmen. FPJVC wird folglich von den Streitkräften (Tatmadaw) kontrolliert und erzielt Einnahmen für sie und trägt somit dazu bei, dass die Streitkräfte in der Lage sind, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben.   6. Myanmar War Veterans Organization Anschrift: Thukhuma Road, Datkhina Thiri Tsp, Naypyitaw Division, Myanmar Art des Unternehmens: Nichtregierungsorganisation Ort der Registrierung: Yangon, Myanmar Registrierungsdatum: 1973 Telefon-Nr.: (067) 30485 Website: https://www.mwvo.org/Home/About Myanmar War Veterans Organization (MWVO) ist eine Nichtregierungsorganisation, deren Ziel es ist, ehemalige Mitglieder der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu unterstützen. Es ist die wichtigste Organisation, die Einfluss auf soziale und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit dem Militär im Land hat. Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in einem Staatsstreich die Macht von der rechtmäßigen Zivilregierung ergriffen und den Staatsverwaltungsrat (SAC) eingesetzt, der die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates ausübt. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. 21.6.2021“       Gemäß dem Mandat der MWVO agiert die Nichtregierungsorganisation als Reservisten-Truppe der Streitkräfte (Tatmadaw) und beteiligt sich an der Gestaltung der nationalen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik. Darüber hinaus organisiert die MWVO regierungsfreundliche Kundgebungen und führt Manöver mit den Volksmilizen durch; sie unterstützt somit die Streitkräfte (Tatmadaw) bei Handlungen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben. Die zentrale Patron Group der MWVO wird von hochrangigen Vertretern der Streitkräfte (Tatmadaw) wie dem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing und dem stellvertretenden Oberbefehlshaber Soe Win vertreten. Die Mitglieder der MWVO sind Teil der Leitungsstruktur der militärgeführten Konglomerate, der Myanmar Economic Holdings Limited (MEHL) und der Myanmar Economic Corporation Limited (MEC). Daher steht die MWVO mit Personen und Organisationen in Verbindung, die im Beschluss 2013/184/GASP des Rates und in der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates aufgeführt sind.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.