Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/2443 der Europäischen Zentralbank vom 8. Dezember 2017 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 (EZB/2017/40)

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23.12.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 344/61 BESCHLUSS (EU) 2017/2443 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Dezember 2017 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 (EZB/2017/40) DER EZB-RAT — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 2, gestützt auf den Beschluss (EU) 2015/2332 der Europäischen Zentralbank vom 4. Dezember 2015 über einen Verfahrensrahmen für die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen (EZB/2015/43) (1), insbesondere auf Artikel 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Zentralbank (EZB) hat seit dem 1. Januar 1999 das ausschließliche Recht, den Umfang der Ausgabe von Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, zu genehmigen. (2) Die 19 Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben der EZB ihre Genehmigungsanträge zum Umfang der Ausgabe von Münzen im Jahr 2018 vorgelegt, ergänzt durch Erläuterungen zur verwendeten Prognosenmethodik. Einige dieser Mitgliedstaaten haben zudem zusätzliche Informationen zu Umlaufmünzen vorgelegt, in Fällen, in denen diese Informationen verfügbar sind und als vom Mitgliedstaat für die Unterlegung des Genehmigungsantrags für wichtig erachtet wurden. (3) Da der Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen der Genehmigung durch die EZB bedarf, dürfen die Mitgliedstaaten den von der EZB genehmigten Umfang nicht ohne vorherige Zustimmung der EZB überschreiten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST: Artikel 1 Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Euro-Münzen im Jahr 2018 Die EZB genehmigt hiermit den Umfang der Ausgabe von Euro-Münzen durch die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im Jahr 2018 wie in der folgenden Tabelle aufgeführt: (in Mio. EUR)   Umfang der zur Ausgabe genehmigten Euro-Münzen im Jahr 2018   Umlaufmünzen Sammlermünzen (nicht für den Umlauf bestimmt) Umfang der Ausgabe von Münzen Belgien 48,8 1,0 49,8 Deutschland 421,0 218,5 639,5 Estland 13,2 0,6 13,8 Irland 18,5 0,5 19,0 Griechenland 101,8 0,7 102,5 Spanien 321,1 30,0 351,1 Frankreich 262,5 51,0 313,5 Italien 203,9 2,1 206,0 Zypern 12,0 0,1 12,1 Lettland 10,0 0,4 10,4 Litauen 22,0 0,5 22,5 Luxemburg 13,5 0,2 13,7 Malta 9,5 0,2 9,7 Niederlande 35,0 4,0 39,0 Österreich 95,2 182,0 277,2 Portugal 52,0 3,0 55,0 Slowenien 24,0 2,0 26,0 Slowakei 17,0 1,5 18,5 Finnland 25,0 10,0 35,0 Insgesamt 1 706,0 508,3 2 214,3 Artikel 2 Wirksamwerden Dieser Beschluss wird am Tag seiner Mitteilung an die Adressaten wirksam. Artikel 3 Adressaten Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Geschehen zu Frankfurt am Main am 8. Dezember 2017. Der Präsident der EZB Mario DRAGHI (1)   ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 123.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.