Europäische Union

2013/528/EU: Beschluss der Kommission vom 20. März 2013 zu der staatlichen Beihilfemassnahme SA. 33113 (2012/C) (ex 2011/NN, 2011/CP), die Polen der Nauta S.A. gewährt hat (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1522) Text von Bedeutung für den EWR

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Quellenkennung: 32013D0528. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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s staatliche Beihilfe, wenn die folgenden Voraussetzungen sämtlich erfüllt sind: 1) Mit der Maßnahme wird aus staatlichen Mitteln ein Vorteil gewährt; 2) der Vorteil ist selektiv und 3) die Maßnahme verfälscht den Wettbewerb oder droht, ihn zu verfälschen, und ist geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. 1.1.   VORLIEGEN EINES VORTEILS (42) Um zu bestimmen, ob die zu prüfende Maßnahme eine Beihilfe darstellt, muss festgestellt werden, ob Nauta einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat, den es unter normalen Marktbedingungen nicht erlangt hätte, d. h. unter den Bedingungen, unter denen ein privater Investor oder Betreiber Nauta Finanzmittel bereitgestellt hätte (Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers). Die erste Maßnahme (43) Um zu bestimmen, ob die zu prüfende Maßnahme im Einklang mit dem Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers ist, hat die Kommission bewertet, ob ein privater Betreiber auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Entscheidung der ARP vorliegenden Informationen die Nauta-Anleihen unter ähnlichen Bedingungen erworben hätte. Analyse der Finanzlage von Nauta (44) Die Kommission weist darauf hin, dass die ARP vor einer Entscheidung zum Kauf von Nauta-Anleihen eine Analyse der Finanzlage des Unternehmens durchgeführt hat und zu dem Schluss kam, dass der vorgeschlagene Zinssatz eine hinreichende risikobereinigte Rendite sicherstellte. Die Analyse umfasste u. a. Folgendes: die Geschäftsstrategie von Nauta, die historischen und geschätzten Finanzdaten sowie die Risikobewertung. Die Kommission hat die Zuverlässigkeit der Annahmen analysiert, die dieser Analyse zugrunde liegen. (45) Die Kommission bemerkt zunächst auf der Grundlage der externen OECD-Publikationen aus dem Jahr 2007, dass der Schiffsreparaturmarkt, der den Haupttätigkeitsbereich von Nauta darstellt, gute Wachstumsaussichten hat. Eine OECD-Prognose zu Schiffsreparaturen zeigte, dass der Markt in den Jahren 2007 bis 2015 um 110 % wachsen wird. Das Unternehmen war gut aufgestellt, um von diesem Marktwachstum zu profitieren, dank gut etablierter Handelsbeziehungen zu skandinavischen Kunden und qualitativ hochwertiger Dienstleistungen, die erfolgreich mit den preiswerteren aber qualitativ schlechteren Dienstleistungen russischer Werften konkurrieren konnte. In diesem Zusammenhang schien die Investition von Nauta in die Vermögenswerte der Gdingener Werft durch die begründete Erwartung einer Expansion gerechtfertigt. (46) Die Stichhaltigkeit der im Geschäftsplan von 2009 enthaltenen Annahmen wurde durch die tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens im Zeitraum nach der Transaktion, d. h. in den Jahren 2010 und 2011 bestätigt. Die Umsatzerlöse im Jahr 2010 fielen zwar infolge der Wirtschaftskrise niedriger aus, als geplant, dennoch meldete das Unternehmen einen Verkaufserlös von mehr als 18 Mio. PLN, obwohl der Geschäftsplan einen Verlust von 33 Mio. PLN prognostiziert hatte. Im Jahr 2011 übertraf das Unternehmen seine Umsatzprognose und meldete nochmals einen wesentlich größeren Verkaufserlös als erwartet: 25 Mio. PLN statt der prognostizierten 10 Mio. PLN. Diese Ergebnisse bestätigen, dass die Finanzprognosen nicht übermäßig optimistisch waren und dass sich Nauta trotz einer insgesamt ungünstigen Wirtschaftslage erfolgreich im Wettbewerb auf dem Markt behaupten konnte. (47) Zweitens waren die Geschäftsaktivitäten von Nauta, auf der Grundlage der Finanzplanung des Unternehmens, in der Phase vor der Transaktion in den Jahren 2006 bis 2008 sowie im Jahr 2009 – dem Jahr der Transaktion – rentabel (siehe vorstehende Tabelle 1). Das Unternehmen verzeichnete eine positive Eigenkapitalrendite, Umsatzrendite und Kapitalrendite. Laut der Finanzprognosen würde das Unternehmen den Umsatzerlös und Verkaufserlös steigern. Angesichts der Marktaussichten und der Geschäftsstrategie des Unternehmens scheint diese Prognose begründet. (48) Drittens war das mit der Investition zusammenhängende Risiko begrenzt, da Nauta vor der Transaktion über einen großen Liquiditätsüberschuss (mehr als 34 Mio. PLN am Ende des Jahres 2008) verfügte und keinerlei verzinsliche Forderungen bedienen musste. (49) Aus den oben dargelegten Gründen folgert die Kommission, dass die von der ARP durchgeführte Ex-ante-Analyse auf begründeten Annahmen beruhte, und dass sich die ARP wie ein privater Kapitalgeber verhielt. (50) Neben der von der ARP vor der Investition durchgeführten Analyse hat die Kommission auch geprüft, ob der Zinssatz der Anleihen den anzuwendenden Referenzzinssätzen entsprach. Der Zinssatz, zu dem die ARP die Anleihen von Nauta erworben hatte, belief sich auf 5,15 % im ersten Jahr und 5,42 % im zweiten Jahr, was einem tatsächlichen Jahreszins von 5,28 % entspricht. Angesichts der Tatsache, dass im November 2009 der Basiszinssatz für Polen 4,53 % betrug, wäre der von der ARP für die Investition in Nauta-Anleihen akzeptierte Satz höher als der geltende Referenzzinssatz (zusammengesetzt aus dem Basiszinssatz und der entsprechenden Marge), vorausgesetzt, dass das Rating für Nauta zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens „Gut“ (BBB) und die Besicherung „hoch“ waren. Das Rating von Nauta (51) Die polnischen Behörden konnten der Kommission keine Ratings für Nauta aus dem betreffenden Zeitraum mitteilen, da das Unternehmen keine verzinslichen Forderungen zu bedienen hatte, als die Anleihen ausgegeben wurden. Die Kommission hat daher das Rating, das Nauta hätte erhalten können mit dem Rating verglichen, dass die ARP an eine andere polnische Werft (Crist) vor einer Transaktion im Jahr 2010 vergeben hat, die zuvor von der Kommission geprüft wurde (11). Die polnischen Behörden machten geltend, dass die Lage von Nauta der Lage von Crist ähnelte und daher Nauta dasselbe Rating erhalten hätte. (52) Die Kommission stellt zunächst fest, dass der Haupttätigkeitsbereich von Nauta, der Schiffsreparaturmarkt, gute Wachstumsaussichten hätte. Wie Crist war Nauta seit langer Zeit auf dem Markt präsent und verfügte über ein etabliertes Kundennetzwerk und eine starke Wettbewerbsposition. (53) Zweitens hatte Crist zwar höhere Reingewinne im Drei-Jahres-Zeitraum vor der Transaktion gemeldet, Nauta hatte jedoch eine bessere Rentabilität als Crist vorzuweisen, wie aus den Kennzahlen für Kapital- und Umsatzrendite in diesem Zeitraum ersichtlich wird. (54) Drittens war Crist hochverschuldet, während Nauta keinerlei verzinsliche Forderungen zu bedienen hatte. Daher war das Ausfallrisiko von Nauta geringer. Darüber hinaus verfügte Nauta zum Zeitpunkt der Transaktion über den erheblichen Liquiditätsüberschuss von mehr als 34 Mio. PLN. Der Liquiditätsüberschuss von Crist lag unter 9 Mio. PLN. (55) Viertens deckte der Wert der Sicherheiten, wie nachfolgend erläutert, in beiden Fällen das Finanzierungsrisiko ab, mit einer erwarteten Verlustquote (LGD) von 0 bis 30 %. (56) Vor diesem Hintergrund erachtet es die Kommission nicht als unverhältnismäßig, dass die ARP das Rating von Nauta im Jahr 2009 ähnlich ansetzte wie das Rating von Crist, das von der ARP mit BBB angesetzt wurde. Wert der Sicherheiten (57) Hinsichtlich des Werts der Sicherheiten behaupteten die polnischen Behörden, dass dieser mit „hoch“ bewertet werden sollte. Ein hoher Wert von Sicherheiten sollte sich in einem LGD-Wert von 0 bis 30 % widerspiegeln. Da der Nominalwert der Transaktion bei 120 Mio. PLN lag, wäre die Besicherung als „hoch“ anzusehen, wenn der Wert der bereitgestellten Sicherheiten zwischen 84 Mio. PLN und 120 Mio. PLN liegt. (58) Das einzige Ex-ante-Gutachten des Nauta-Grundstücks, das der ARP vorlag, setzte den Preis bei [> 168] Mio. PLN an, was auf der Annahme beruhte, dass das Grundstück für gewerbliche Zwecke genutzt werden könne, wie von der Stadt Gdingen in ihrer angenommenen Stadtentwicklungsstudie vorgesehen. Dieses Gutachten wurde von […], einem zertifizierten Sachverständigen, mithilfe des Vergleichswertverfahrens erstellt. Dieses Verfahren gehört zu den Methoden, die für die Bewertung von Grundstücken allgemein akzeptiert sind, und ist im polnischen Gesetz vorgesehen. Die Kommission weist darauf hin, dass sich das Gutachten auf ähnliche Transaktionen stützte und der Sachverständige Kenntnis darüber hatte, dass für angrenzende Grundstücke ähnliche Quadratmeterpreise erzielt worden waren. (59) Da das Gutachten von einer Einstufung des Grundstücks als „Gewerbefläche“ ausging, prüfte die Kommission auch, ob diese Annahme begründet war. In dieser Hinsicht nimmt die Kommission ein Urteil des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts vom 6. August 2009 zur Kenntnis, das bestätigt, dass die von der Stadt Gdingen vorbereitete Stadtentwicklungsstudie eine wichtige Phase bei der Änderung des lokalen Entwicklungsplans darstellte. Das Gericht erklärte, dass Verwaltungsentscheidungen, wie Baugenehmigungen für Grundstücke, die von der Studie abgedeckt werden, mit den Ergebnissen dieser Studie vereinbar sein müssen. Die Studie sah eine nicht-industrielle Nutzung des Grundstücks von Nauta vor. (60) Die Kommission weist zudem darauf hin, dass beim Verkauf von Grundstücken, die an das Nauta-Grundstück angrenzten, Preise erzielt wurden, die dem Wert von nicht-industriellen Grundstücken entsprachen. (61) Angesichts der Tatsache, dass das Verfahren zur Annahme des Entwicklungsplans noch nicht abgeschlossen war, ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass ein hypothetischer privater Kapitalgeber seine Bewertung wahrscheinlich nicht auf den vollen Wert des Grundstücks nach der Änderung des lokalen Entwicklungsplans stützen würde, sondern auf einen Wert, der schnell erzielt werden könnte. Die Kommission weist darauf hin, dass unabhängige Sachverständige für die Wertermittlung bei Notverkäufen für ähnliche Grundstücke in Gdingen einen Koeffizienten von 0,5 auf den Verkehrswert angewendet haben (12). Diese Zahl erscheint zwar konservativ, würde jedoch bei Anwendung auf das Grundstück von Nauta immer noch einen Wert von [> 84] Mio. PLN ergeben. Daher würde der LGD-Wert, selbst bei sehr vorsichtigen Annahmen, unter 30 % liegen, und die Besicherung müsste als „hoch“ eingestuft werden. (62) Die Kommission folgert daher, dass die von der ARP akzeptierte Besicherung „hoch“ war. Schlussfolgerung zur ersten Maßnahme (63) Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Annahmen, welche der vor der Investition durchgeführten Analyse der Finanzlage von Nauta zugrunde liegen, begründet waren und dass die Ergebnisse dieser Analyse die Schlussfolgerung rechtfertigten, dass der vorgeschlagene Zinssatz auf die Anleihen eine marktgerechte, risikobereinigte Rendite sicherstellte. (64) Darüber hinaus sollte, gemäß der Mitteilung über Referenzzinssätze, angesichts des BBB-Ratings, der hohen Besicherung und des Referenzzinssatzes von 4,53 % in Polen im November 2009, für die von der ARP im Jahr 2009 erworbenen Anleihen ein Zinssatz von 5,28 % (4,53 % + 75 Basispunkte) gelten, was dem tatsächlichen durch die ARP akzeptierten Jahreszins entspricht. (65) Durch die erste Maßnahme erwächst Nauta daher kein Vorteil. (66) Die Studie von […], welche drei Jahre nach der Transaktion durchgeführt wurde und welche die beträchtliche Rentabilität der ARP-Investition in Nauta-Anleihen zeigt, ist ex-post und deshalb nicht ausschlaggebend, bestätigt aber diese Bewertung. Die zweite Maßnahme (67) Im Einklang mit den Grundsätzen eines privaten Kapitalgebers hat die Kommission geprüft, ob ein hypothetischer privater Kapitalgeber der Verlängerung der Laufzeit bis November 2013 zugestimmt hätte. Die Kommission hat die erwartete Rendite bei zwei Szenarien verglichen: 1) Zwangsrückkauf der Anleihen im Jahr 2011 und 2) Rückkauf im Jahr 2013. (68) Die Kommission stellt fest, dass die erwartete Rendite im ersten Szenario dem Wert der Sicherheiten entsprechen würde. Wie im vorstehenden Erwägungsgrund 61 angemerkt, würde ein privater Kapitalgeber seine Bewertung wahrscheinlich nicht auf den vollen Wert des Grundstücks stützen, sondern auf einen Wert, der schnell erzielt werden kann, d. h. [> 84] Mio. PLN. (69) Im zweiten Szenario entspricht die erwartete Rendite dem vollen Nominalwert der Anleihen, d. h. 120 Mio. PLN zuzüglich eines Jahreszinses von 8,46 % für zwei Jahre (der in diesem Fall geltende Zinssatz entspricht einem Monats-WIBOR zuzüglich 3,7 %, was unter Anwendung des im Dezember 2011 geltenden WIBOR zu einem Gesamtzinssatz von 8,46 % führt). Die Kommission weist darauf hin, dass die erwartete Rendite höher wäre, wenn die Einlösungsfrist bis 2013 verlängert wird. Selbst bei einem Ausfall von Nauta im Jahr 2013 ist der Wert der Sicherheiten zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich höher als im Jahr 2011. Erstens wurde die Qualität der Sicherheiten erhöht, indem neue Objekte hinzugefügt wurden. Auf diese Weise erreicht der Gesamtwert laut Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen geschätzte [> 190] Mio. PLN. Zweitens sollte der Abschluss des Verwaltungsverfahrens zur Änderung des lokalen Entwicklungsplans (oder Fortschritte in dieser Richtung) zu einer Preissteigerung hin zum vollen Wert des Grundstücks als Gewerbefläche führen, da die Rechtssicherheit für potenzielle Investoren größer wird. (70) Es sollte zudem berücksichtigt werden, dass die ARP zum Zeitpunkt des ursprünglich geplanten Anleihenrückkaufs bereits Eigentümer von Nauta war und als solcher ebenfalls an einer Maximierung der Rendite aus den Investitionen interessiert war. Ein Zwangsrückkauf im Jahr 2011 könnte die Realisierbarkeit der Gesamtstrategie, welche auf dem Erwerb neuer Vermögenswerte und dem Umzug des Unternehmens an einen neuen Standort beruht, gefährden und zu einem Wertverlust des gesamten Unternehmens führen. Schlussfolgerung zur zweiten Maßnahme (71) Angesichts der vorstehenden Erwägungen vertritt die Kommission die Auffassung, dass ein hypothetischer privater Kapitalgeber einer Verlängerung der Anleihenlaufzeit zugestimmt hätte, anstatt auf einen sofortigen Zwangsrückkauf zu bestehen. Durch die zweite Maßnahme erwächst Nauta daher kein Vorteil. 1.2.   SCHLUSSFOLGERUNG ZUM VORTEIL (72) Auf der Grundlage den neuen Informationen, die von den polnischen Behörden vorgelegt wurden, und angesichts der oben aufgeführten Erkenntnisse gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass dem Unternehmen aus den Konditionen zu denen die Anleihen von der ARP im Jahr 2009 erworben wurden, kein ungerechtfertigter Vorteil erwachsen ist. Gleiches gilt für die Verlängerung der Anleihenlaufzeit im Jahr 2011. (73) Da die Voraussetzungen für das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV sämtlich erfüllt sein müssen, ist bereits das Fehlen einer Voraussetzung entscheidend. Daher besteht keine Notwendigkeit, das Vorliegen der anderen in Erwägungsgrund 41 genannten Voraussetzungen zu prüfen – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die von der Republik Polen umgesetzte Maßnahme zugunsten der Nauta S.A. in Form des Erwerbs von Anleihen im Wert von 120 Mio. PLN zu einem effektiven Zinssatz von 5,28 % in den Jahren 2009 bis 2011 und zu 8,46 % in den Jahren 2011 bis 2013 stellt keine staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Republik Polen gerichtet. Brüssel, den 20. März 2013 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)   ABl. C 213 vom 19.7.2012, S. 30. (2)  Entscheidung der Kommission vom 6. November 2008 über die staatliche Beihilfe C 19/05 (ex N 203/05), die Polen zugunsten der Stettiner Werft gewährt hat (ABl. L 5 vom 8.1.2010, S. 1), und Entscheidung der Kommission vom 6. November 2008 über die staatliche Beihilfe C 17/05 (ex N 194/05 und PL 34/04) Polens für die Gdingener Werft (ABl. L 33 vom 4.2.2010, S. 1). (3)  Siehe Fußnote 1. (*1)  Geschäftsgeheimnis. (4)  Der Wert von Nauta wurde im Gutachten eines Sachverständigen von April 2009 auf [90-150] Mio. PLN und bei einer Aktualisierung vom 21. April 2010 auf [90-150] Mio. PLN geschätzt. (5)  1 EUR = ca. 4 PLN. (6)  Die verbleibenden 6,85 % des Grundkapitals sind Eigentum des Ministeriums für Staatsvermögen. Am 30. September 2010 übertrug die ARP ihren Anteil an Nauta an den MS Investment Fund, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft (MS Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych, „MS TFI“). Am 25. Oktober 2010 übertrug der MS TFI die Anteile an seinen Teilfonds MARS Investment Fund. Infolge dieser Transaktionen bleibt die ARP Mehrheitseigentümer von Nauta. Die derzeitigen Minderheitsaktionäre sind die Angestellten von Nauta (3,19 %) und das Ministerium für Staatsvermögen (3,66 %). (7)  Die Erlöse aus dem Grundstücksverkauf sollten nicht nur den Erwerb der Vermögenswerte, sondern auch die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen finanzieren, die vor der Verlagerung des Betriebs von Nauta an den neuen Standort erforderlich waren. Der Wert der Anleihen lag über dem Wert der erworbenen Vermögenswerte, um diese zusätzlichen Ausgaben abzudecken. (8)  Warsaw Interbank Offered Rate. (9)   ABl. C 14 vom 19.1.2008, S. 6. (10)  Beschluss C(2012) 5057 final der Kommission vom 25. Juli 2012 über die staatliche Beihilfe SA.33114 (2012/C) (ex 2011/NN) Mutmaßliche Beihilfe zugunsten von CRIST Shipyard, ABl. L 12 vom 16. Januar 2013, S. 38-50. (11)  Siehe Fußnote 10. (12)  Bewertung von Grundstücken der Gdingener Werft vom 4. März 2009.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.