Europäische Union

Beschluss (EU) 2019/233 des Rates vom 6. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 und der globalen technischen Regelung Nr. 9 sowie zu den Vorschlägen für drei neue globale technische Regelungen der UN zu vertreten ist

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32019D0233. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

8.2.2019    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 37/120 BESCHLUSS (EU) 2019/233 DES RATES vom 6. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 und der globalen technischen Regelung Nr. 9 sowie zu den Vorschlägen für drei neue globale technische Regelungen der UN zu vertreten ist DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten. (2) Mit dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten. (3) Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der Union ersetzt und ein harmonisierter Rahmen mit Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen an alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit jener Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen („UN-Regelungen“) in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Erlass der Richtlinie 2007/46/EG wurden UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen. (4) Einige, bestimmte Teile oder Merkmale betreffende Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 sowie der globalen technischen Regelung Nr. 9 müssen angesichts der bisherigen Erfahrungen und des technischen Fortschritts angepasst werden. (5) Um die derzeit in mehreren UN-Regelungen enthaltenen bauteilbezogenen Anforderungen klären und konsolidieren zu können, müssen drei neue UN-Regelungen über Lichtsignaleinrichtungen, Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen und retroreflektierende Einrichtungen erlassen werden. Damit werden die UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 19, 23, 27, 38, 50, 69, 70, 77, 87, 91, 98, 104, 112, 113, 119 und 123 ersetzt und aufgehoben, ohne die bisher geltenden detaillierten technischen Anforderungen zu ändern. (6) Es ist daher angebracht, den im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der genannten Anpassungen und der genannten neuen UN-Regelungen festzulegen, da die Regelungen für die Union bindend sein werden und geeignet sind, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich zu beeinflussen. (7) In diesen Ausschüssen wird die Union gemäß Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union durch die Kommission vertreten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Parallelübereinkommens im Zeitraum vom 12. bis 16. November 2018 zu vertreten ist, besteht darin, für die Vorschläge im Anhang dieses Beschlusses zu stimmen. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 6. November 2018. Im Namen des Rates Der Präsident H. LÖGER (1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78). (2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12). (3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1). ANHANG Regelung Nr. Titel Tagesordnungspunkt Dokumentennummer (1) 3 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 3 (retroreflektierende Einrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/91 4 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 4 (Beleuchtung des hinteren Kennzeichenschildes) ECE/TRANS/WP.29/2018/92 6 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 6 (Fahrtrichtungsanzeiger) ECE/TRANS/WP.29/2018/93 7 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 7 (Begrenzungs-, Schluss- und Bremsleuchten) ECE/TRANS/WP.29/2018/94 11 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 11 (Türschlösser und -scharniere) ECE/TRANS/WP.29/2018/127 11 Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 11 (Türschlösser und -scharniere) ECE/TRANS/WP.29/2018/155 14 Vorschlag für die Berichtigung 2 der Revision 5 zu UN-Regelung Nr. 14 (Verankerungen der Sicherheitsgurte) /TRANS/WP.29/2018/156 16 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte) ECE/TRANS/WP.29/2018/128 16 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte) ECE/TRANS/WP.29/2018/129 16 Vorschlag für die Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte) ECE/TRANS/WP.29/2018/141 17 Vorschlag für die Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 17 (Widerstandsfähigkeit der Sitze) ECE/TRANS/WP.29/2018/142 19 Vorschlag für die Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 19 (Nebelscheinwerfer) ECE/TRANS/WP.29/2018/95 23 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 23 (Rückfahrscheinwerfer) ECE/TRANS/WP.29/2018/96 24 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 24 (sichtbare luftverunreinigende Stoffe, Messung der Leistung von Motoren mit Selbstzündung (Emissionen von Dieselmotoren) ECE/TRANS/WP.29/2018/143 27 Entwurf der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 27 (Warndreiecke) ECE/TRANS/WP.29/2018/97 29 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 29 (Fahrerhäuser von Nutzfahrzeugen) ECE/TRANS/WP.29/2018/130 34 Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 34 (Brandgefahr) ECE/TRANS/WP.29/2018/120 34 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 34 (Brandgefahr) ECE/TRANS/WP.29/2018/121 37 Vorschlag für die Ergänzung 47 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 37 (Glühlampen) ECE/TRANS/WP.29/2018/83 38 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 38 (Nebelschlussleuchten) ECE/TRANS/WP.29/2018/98 43 Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 43 (Sicherheitsglas) ECE/TRANS/WP.29/2018/122 44 Vorschlag für die Ergänzung 15 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme) ECE/TRANS/WP.29/2018/131 46 Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 46 (Rückspiegel) ECE/TRANS/WP.29/2018/123 48 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/84 48 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/85 48 Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/99/Rev.1 48 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/100 48 Vorschlag für die Ergänzung 18 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/101 48 Vorschlag für die Ergänzung 6 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/102 50 Vorschlag für die Ergänzungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 50 (Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrräder mit Hilfsmotor und Krafträder) ECE/TRANS/WP.29/2018/103 53 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) ECE/TRANS/WP.29/2018/86 53 Vorschlag für die Ergänzung 20 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) ECE/TRANS/WP.29/2018/87 53 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) ECE/TRANS/WP.29/2018/104/Rev.1 53 Vorschlag für die Ergänzung 20 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3) ECE/TRANS/WP.29/2018/105 60 Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 1 zu UN-Regelung Nr. 60 (vom Fahrzeugführer betätigte Bedienteile für Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor) ECE/TRANS/WP.29/2018/152 67 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 67 (mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/124 69 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 69 (Rückwärtige Kennzeichnung langsam fahrender Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/106 70 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 70 (Rückwärtige Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/107 74 Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrräder mit Hilfsmotor) ECE/TRANS/WP.29/2018/88 74 Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrräder mit Hilfsmotor) ECE/TRANS/WP.29/2018/108/Rev.1 77 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 77 (Parkleuchten) ECE/TRANS/WP.29/2018/109 83 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) ECE/TRANS/WP.29/2018/144 83 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) ECE/TRANS/WP.29/2018/145 83 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 05 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) ECE/TRANS/WP.29/2018/146 83 Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) ECE/TRANS/WP.29/2018/147 83 Vorschlag für die Ergänzung 18 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1) ECE/TRANS/WP.29/2018/148 86 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/110/Rev.1 86 Vorschlag für die Ergänzung 7 zu UN-Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/111 87 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 87 (Leuchten für Tagfahrlicht) ECE/TRANS/WP.29/2018/112 91 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 91 (Seitenmarkierungsleuchten) ECE/TRANS/WP.29/2018/113 94 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 94 (Frontalaufprall) ECE/TRANS/WP.29/2018/132 95 Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 95 (Seitenaufprall) ECE/TRANS/WP.29/2018/133 98 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 98 (Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen) ECE/TRANS/WP.29/2018/114 99 Vorschlag für die Ergänzung 14 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 99 (Gasentladungslichtquellen) ECE/TRANS/WP.29/2018/89 100 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 100 (Elektrofahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/134 + WP.29-176-03 100 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 100 (Elektrofahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/135 101 Vorschlag für die Ergänzung 10 zu UN-Regelung Nr. 101 (Kohlendioxidemission/Kraftstoffverbrauch) ECE/TRANS/WP.29/2018/149 101 Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 101 (Kohlendioxidemission/Kraftstoffverbrauch) ECE/TRANS/WP.29/2018/150 104 Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 104 (retroreflektierende Markierungen) ECE/TRANS/WP.29/2018/115 105 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 105 (Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter) ECE/TRANS/WP.29/2018/126 110 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 110 (CNG/LNG-Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/125 110 Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 3 zu UN-Regelung Nr. 110 (CNG- oder LNG-Fahrzeuge) ECE/TRANS/WP.29/2018/153 112 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 112 (Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht) ECE/TRANS/WP.29/2018/116 113 Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 113 (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht) ECE/TRANS/WP.29/2018/117 119 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 119 (Abbiegescheinwerfer) ECE/TRANS/WP.29/2018/118 121 Vorschlag für die Berichtigung 1 der Revision 2 zu UN-Regelung Nr. 121 (Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger) ECE/TRANS/WP.29/2018/154 123 Vorschlag für die Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 123 (Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS)) ECE/TRANS/WP.29/2018/119 128 Vorschlag für die Ergänzung 8 zur ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 128 (LED-Lichtquellen) ECE/TRANS/WP.29/2018/90 129 Vorschlag für die Ergänzung 8 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) ECE/TRANS/WP.29/2018/136 129 Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) ECE/TRANS/WP.29/2018/137 129 Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) ECE/TRANS/WP.29/2018/138 129 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme) ECE/TRANS/WP.29/2018/139 132 Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 132 (emissionsmindernde Einrichtungen zur Nachrüstung (REC)) ECE/TRANS/WP.29/2018/151 137 Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 137 (Frontalaufprall mit Schwerpunkt auf Rückhaltesystemen) ECE/TRANS/WP.29/2018/140 Neue UN-Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Lichtsignaleinrichtungen ECE/TRANS/WP.29/2018/157 Neue UN-Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über Fahrbahnbeleuchtungseinrichtungen ECE/TRANS/WP.29/2018/158 Neue UN-Regelung Vorschlag für eine neue UN-Regelung über retroreflektierende Einrichtungen ECE/TRANS/WP.29/2018/159 GTR-Nr. Titel Tagesordnungspunkt Dokumentennummer UN-GTR 9 Vorschlag für Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 9 (Fußgängerschutz) ECE/TRANS/WP.29/2018/160 & 161 (1)  Alle in der Tabelle genannten Unterlagen sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/gen2018.html.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.