Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/847 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32022D0847. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

zifischen Perspektive; — Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Normen für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM); — Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Normen für die Vernichtung von SALW und dazugehöriger Munition; — Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Empfehlungen zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen; — Schaffung einer den Ländern zugänglichen elektronischen Datenbank, die SALW-Normen und -Leitlinien enthält. Ziel 2: Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Behörden für die Kennzeichnung, Rückverfolgung, Lagerung und Vernichtung von Feuerwaffen Maßnahmen — Entwicklung und Durchführung spezieller Schulungen für nationale Fachkräfte in den Bereichen physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), Kennzeichnung und Registrierung sowie Vernichtung von SALW und zugehöriger Munition. Regionale Schulungsworkshops, bei denen das Personal auch bewährte Verfahren austauschen und die Zusammenarbeit verbessern kann, sowie Kurse auf nationaler Ebene, die auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sind; — weiterführende Schulungen zur Kampfmittelbeseitigung für technisches Personal der Länder, veranstaltet in Partnerschaft mit dem spanischen Verteidigungsministerium; — technische Unterstützung und Mittel für die Umsetzung nationaler Pläne zur Vernichtung von Waffen und veralteter, beschlagnahmter oder überschüssiger Munition; — technische Hilfe und Unterstützung bei der Kennzeichnung von Feuerwaffen und Führung von Registern, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung; — Ausarbeitung von Nachhaltigkeitsplänen mit Ländern, die im Rahmen des Projekts eine Unterstützung erhalten. Ergebnisse — Durchführung in mindestens zehn Ländern von Verfahren zur Vernichtung von Feuerwaffen und zugehöriger Munition, resultierend in der Vernichtung von mindestens 150 Tonnen Munition und 35 000 beschlagnahmten, veralteten, unsicheren und/oder überschüssigen Kleinwaffen und leichten Waffen; — Schulung von mindestens 200 nationalen Fachkräften im Bereich der Vernichtung von SALW und zugehöriger Munition; — Bereitstellung technischer Unterstützung für mindestens 12 Länder bei der Kennzeichnung und Registrierung von Feuerwaffen; — Schulung von mindestens 150 nationalen Fachkräfte in den Bereichen Kennzeichnung und Führung von Registern; — Modernisierung der nationalen Systeme zur Registrierung von Feuerwaffen in mindestens drei Ländern; — verbesserte Sicherung institutioneller Lagerbestände in mindestens zehn Ländern; — Veranstaltung von zwei regionalen Seminaren über bewährte Verfahren der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), einhergegangen mit der Zertifizierung von mindestens 80 Bediensteten aus mindestens 15 Ländern; — Zertifizierung von mindestens 45 Fachkräften aus zehn Ländern als Kampfmittelbeseitiger der Stufe EOD 3; — Schaffung von Instrumenten und Leitlinien zur Erstellung nationaler Aktionspläne und Bereitstellung an die durch das Projekt unterstützten Länder; — Ausarbeitung und Validierung nationaler Aktionspläne durch die nationalen Behörden von mindestens 20 % der unterstützten Länder. Ziel 3: Optimierung der Kontrolle von Kleinwaffen durch die Verwendung von Instrumenten der Informationstechnologie Maßnahmen — Programmierung des elektronischen Systems für den regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition (im Folgenden „MCTA“); dieser regionale Mechanismus, für den der Rahmen und die technischen Anforderungen in Projektphase I ausgearbeitet wurden, dient der Meldung genehmigter Transfers von Feuerwaffen und dem Austausch von Informationen über solche Transfers. Der MCTA-Mechanismus spiegelt die positiven Erfahrungen der Europäischen Union wider und wird es den Ländern ermöglichen, Schwachstellen im internationalen legalen Feuerwaffenhandel und die bei dem legalen Handel bestehenden Risiken der Umlenkung von Waffen rasch zu ermitteln und einander darüber zu informieren. In Anbetracht der Tatsache, dass beinahe die Hälfte der Länder in der Region nicht über ein elektronisches nationales Genehmigungssystem verfügt, wird geprüft, ob das System in einer Weise programmiert werden kann, dass die Länder es als ihr inländisches System nutzen zu können; — Einführung des elektronischen MCTA-Systems im Rahmen einer Pilotphase, einschließlich der Schulung der nationalen Behörden, und Vornahme der erforderlichen Korrekturen; — Verbesserung der virtuellen Gemeinschaft für den Informationsaustausch, die während der Projektphase I eingerichtet wurde, um sie zu einer Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre weiterzuentwickeln, die unter anderem folgende Funktionen beinhaltet: i) die automatische Übermittlung und Verfolgung von Daten zum Feuerwaffenkontrollsystem und zum Stand der Umsetzung des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (CIFTA); ii) ein Datenregister der nationalen Behörden; iii) eine Übersichtstafel zur Darstellung von Status und Vollständigkeit des Feuerwaffen-Kontrollsystems; — Aktualisierung und Erweiterung der Bestandskontrollsoftware für Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und Munition in Ländern in der Region, denen diese während der Projektphase I entwickelte IT-Lösung zugutekommen kann. Ergebnisse — Programmierung des elektronischen Systems für den MCTA-Mechanismus und Einsatz des Systems im Rahmen einer Pilotphase in fünf Ländern; — Verbesserung der Bestandskontrollsoftware für SALW und Munition auf der Grundlage der Anwender-Rückmeldungen und Einsatz der Software in mindestens vier weiteren Ländern; — Entwicklung der dem Thema Feuerwaffen gewidmeten Wissensplattform für diese Hemisphäre (Hemispheric Firearms Knowledge Platform) und Registrierung der Kontaktstellen von mindestens 15 Ländern für mindestens 15 Länder; — Veranstaltung von jährlich zwei Treffen der nationalen Kontaktstellen, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu fördern. Ziel 4: Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber Waffengewalt und Eindämmung des Zugangs zu illegalen und/oder unerwünschten Feuerwaffen Maßnahmen — Ausweitung der Methodik des OASIS-Programms auf mindestens eine weitere von Waffengewalt stark betroffene Gemeinschaft. Das OASIS-Programm zielt darauf ab, in stark von Waffengewalt betroffenen Gemeinschaften sozial verantwortliche Verhaltensweisen zu fördern; es umfasst eine erste Bewertung der Gemeinschaft und der Mechanismen, die zur Verhütung von Gewalt und zur Unterstützung der Opfer zur Verfügung stehen. Das Programm bietet tägliche außerschulische Aktivitäten für gefährdete junge Menschen und an diverse lokale Interessenträger der Gemeinschaften gerichtete Schulungsmaßnahmen zur Verhütung von Gewalt und zur Unterstützung der Opfer; — Schaffung eines in der lokalen Gemeinschaft angesiedelten Referenzzentrums für die Unterstützung von Opfern, ihren Familien sowie Zeugen von Gewalt und Verbrechen, die unter Einsatz von Feuerwaffen verübt wurden, um so den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen; — Ausarbeitung eines regionalen Aus- und Fortbildungsprogramms zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt; — Ausarbeitung und Durchführung von mindestens zwei Kampagnen zur Einsammlung von Waffen in Gemeinschaften, einschließlich Aus- und Fortbildungsstrategien, die der Sensibilisierung der Bevölkerung dienen und zur freiwilligen Abgabe von Waffen ermutigen sollen. Da die meisten Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt mit Feuerwaffen eingeschüchtert oder umgebracht wurden (5), wird bei den Kampagnen die Verknüpfung zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt und dem Missbrauch von Feuerwaffen herausgestellt; — Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bei der Einsammlung von Waffen und Munition sowie bei der Lagerung, dem Transport und der Vernichtung der eingesammelten SALW und Munition. Dies erfolgt in Abstimmung mit den im Rahmen des Projektziels 2 durchgeführten Maßnahmen, um die Ressourcen-Nutzung zu optimieren. Ergebnisse — Bei mindestens zwei Brennpunkt-Gemeinschaften Verbesserung der Kapazitäten für die Unterstützung von gefährdeten jungen Menschen, Opfern und Überlebenden sowie der Kapazitäten für die Verhütung von Waffengewalt; — Verbesserung der Lebenskompetenzen von mindestens 160 Jugendlichen aus zwei Brennpunkt-Gemeinschaften durch Aus- und Fortbildung und tägliche außerschulische Aktivitäten; — Ausbildung von mindestens 150 politischen Entscheidungsträgern, Regierungsbeamten, Dienstleistern, führenden Gemeindevertretern, Lehrern, Eltern und Vertretern der Zivilgesellschaft in der Verhütung und Unterbrechung von geschlechtsspezifischer Gewalt und in der Unterstützung von Opfern; — Einrichtung und Inbetriebnahme eines Referenzzentrums für Überlebende von Gewalt und ihre Familien sowie Zeugen von Gewalt; — Ausarbeitung und Durchführung von mindestens zwei Kampagnen zur Einsammlung von Waffen in Gemeinschaften. Ziel 5: Entwicklung eines Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen, um den Ländern anhand eines regionalen, koordinierten und evidenzbasierten Ansatzes ein Instrument für Praxis und Management an die Hand zu geben Maßnahmen — Ausarbeitung einer Methodik für die Entwicklung des Fahrplans für Zentralamerika in Abstimmung mit Experten auf diesem Gebiet und Validierung der Methodik durch die Länder; — Durchführung einer Bedarfsanalyse in Abstimmung mit zentralamerikanischen Regierungen; — Erstellung des Entwurfs des Fahrplans für Zentralamerika unter Berücksichtigung der Bedarfsanalyse, der internationalen Rechtsrahmen und bewährter Verfahren; — Validierung des Fahrplanentwurfs im Rahmen einer Konsultationsrunde mit Ländern und Interessenträgern und — externe Kommunikation und Outreach-Maßnahmen, um Partner für die Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu gewinnen. Ergebnisse — Ausarbeitung der Methodik für die Entwicklung des Fahrplans und Validierung durch die Interessenträger. — Erstellung einer Bedarfsanalyse, um die wichtigsten Bedrohungen, Lücken und Schwachstellen sowie die Prioritäten der zentralamerikanischen Länder zu ermitteln; — Veranstaltung von zwei Workshops unter Mitwirkung der nationalen Behörden und von in dem Bereich tätigen Organisationen, um Beiträge und Rückmeldungen zu dem Entwurf des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu sammeln; — Ausarbeitung des Fahrplans für Zentralamerika und Vorlage bei den Ländern der Region; — Ausarbeitung einer Kommunikationskampagne, die darauf abzielt, den Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu verbreiten, politische Zustimmung zu dem Fahrplan einzuholen und Partner dazu zu motivieren, die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen. 5.   Dauer Die Dauer der umfassenden regionalen Projektphase II wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt. 6.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle Mit der technischen Durchführung dieses Programms wird die Abteilung Öffentliche Sicherheit (DPS) des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) („DPS/OAS“) betraut. Die DPS/OAS befindet sich angesichts ihrer doppelten Funktion als Technisches Co-Sekretariat des CIFTA und als für diesen Bereich zuständiges technisches und operatives Gremium der OAS hinsichtlich der Unterstützung der Länder des amerikanischen Kontinents in einer vorteilhaften Position. In dieser Funktion hat die OAS-DPS Projekte und Programme durchgeführt, um die OAS-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen; diese Verpflichtungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit nationaler Feuerwaffenbestände, die Umsetzung legislativer Maßnahmen, um die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel damit nach nationalem Recht unter Strafe zu stellen, die verpflichtende Kennzeichnung von Feuerwaffen und den Informationsaustausch mit anderen Unterzeichnern des CIFTA in Bezug auf Rückverfolgungsinformationen und Methoden des unerlaubten Handels. Keine andere regionale oder subregionale Organisation, die den gesamten amerikanischen Kontinent abdeckt, verfügt über den politischen Einfluss, das Fachwissen und die geografische Reichweite, um alle amerikanischen Staaten unterstützen zu können. In der Projektphase II wird die DPS/OAS außerdem während der Durchführung des Projekts die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen fortsetzen. Die DPS/OAS hat während der Projektphase I bereits mit einer Reihe von Institutionen und Organisationen zusammengearbeitet und hofft, die Zusammenarbeit zu spezifischen Fragen fortzusetzen, um die Initiative in der Region besser bekannt zu machen; zu den Institutionen und Organisationen gehören unter anderem das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC), die Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM IMPACS), der Interamerikanische Verteidigungsrat (Inter-American Defence Board), das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung (AMAT-GICHD), die Golden West Humanitarian Foundation (humanitäre Stiftung „Golden West“), INTERPOL, das Außenministerium der Vereinigten Staaten und das Humanitarian Demining Training Center (Ausbildungszentrum für humanitäre Minenräumung) des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten. Die DPS legt den Schwerpunkt darauf, eine enge Beziehung zu all diesen anderen Einrichtungen, die ebenfalls auf dem Gebiet tätig sind, aufzubauen, um die größtmögliche positive Wirkung der Maßnahme zu erzielen, indem das sich ergänzende Fachwissen der Organisationen genutzt wird. In der Projektphase II wird die DPS/OAS insbesondere danach streben, die Zusammenarbeit mit subregionalen Organisationen wie CARICOM-IMPACS und dem zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA) zu intensivieren, um die Umsetzung des Fahrplans für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen zu unterstützen und die Ausarbeitung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu koordinieren. 7.   Relevanz A.    „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Rat am 19. November 2018 angenommen) Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele, die im Rahmen dieses Projekts durchgeführten Maßnahmen und die erwarteten Projektergebnisse stehen im Einklang mit den Zielen und dem Ansatz, die mit der Strategie der Europäischen Union „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ verfolgt werden. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, Phase I der Initiative zu finanzieren, um den Multilateralismus sowie Synergien zwischen der Europäischen Union und der OAS im Hinblick auf die Eindämmung von Waffengewalt und kriminellen Aktivitäten zu fördern, unter Berücksichtigung der in der Strategie festgelegten Prioritäten. In der Projektphase II, in der die entsprechenden Bemühungen fortgesetzt werden, werden dieses Paradigma und der Ansatz beibehalten und die globale Arbeit der Europäischen Union in diesem Bereich ergänzt, indem der Schwerpunkt auf eine Region gelegt wird, die stark von der Verbreitung und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie dem unerlaubten Handel mit SALW betroffen ist. Projektphase II spiegelt insbesondere folgende Prioritäten der Strategie wider: 2.1. Stärkung des Rechtsrahmens: Mit den im Rahmen der Verwirklichung des Ziels 1 der Aktion durchgeführten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Standards angleichen und über Instrumente für eine bessere Umsetzung der Übereinkommen verfügen; 2.2.2. Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und zugehöriger Munition: Durch die Entwicklung des elektronischen Tools des MCTA gemäß dem Ziel 3 wird der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung von Waffen auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen; 2.2.3. Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und zugehöriger Munition: Zur Verwirklichung von Ziel 2 ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, bei denen die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), einschließlich der Ausbildung von Beamten, sowie technische und materielle Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstungen von Anlagen gemäß den internationalen Standards nach dem Modularen Durchführungskompendium für die Kontrolle von Kleinwaffen (MOSAIC) und den Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) im Mittelpunkt stehen; 2.2.4. Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und zugehöriger Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 2 vorgesehenen Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen, materielle Unterstützung sowie die Überwachung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der Vernichtung von Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf. 2.2.5. Querschnittsthemen: Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Ziel 3 umfassen eine Reihe von IT-Lösungen und -Instrumenten, mit denen die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Ländern der Region vorangebracht werden sollen. Um den genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung zu verleihen, wird die DPS/OAS ergänzende Maßnahmen, darunter die Verringerung der Nachfrage nach Feuerwaffen durch die Umsetzung von Präventivmaßnahmen, Programme zur Einsammlung von Waffen und die Entwicklung eines Fahrplans für Zentralamerika als konkretes Instrument zur Koordinierung und Verbesserung der Anstrengungen in der Region, unterstützen. B.   Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (6) Mit dem Ratsbeschluss werden drei Hauptziele verfolgt: 1) die Umsetzung des Aktionsprogramms der VN zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene, 2) Unterstützung der Umsetzung des internationalen Rückverfolgungsinstruments und 3) Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung technischer Leitlinien der VN für die Verwaltung von Munitionsbeständen. Jedes dieser Ziele steht im Einklang mit den allgemeinen Zielen spezifischer Bestimmungen des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (CIFTA) und den Handlungsvorgaben (Courses of Action) zu diesem Übereinkommen. CIFTA enthält mehrere verbindliche Empfehlungen an die Vertragsstaaten, so auch zur Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten, zur obligatorischen Kennzeichnung von Feuerwaffen, zum Führen von Registern zum Zwecke der Rückverfolgung, zur Verbesserung der Kontrolle von Transfers und zur länderübergreifenden Zusammenarbeit. Durch die Handlungsvorgaben zum CIFTA für den Zeitraum 2018 bis 2022 (CIFTA Course of Action 2018-2022) werden die Zielsetzungen der CIFTA-Vertragsstaaten in diesen Bereichen im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm und dem Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bekräftigt. Die DPS/OAS führt weiterhin operative Programme durch, um Länder beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem CIFTA zu unterstützen. Die Projektphase II wurde so konzipiert, dass diese Unterstützung unter Berücksichtigung der von den CIFTA-Vertragsstaaten in den Handlungsvorgaben für den Zeitraum 2018 bis 2022 festgelegten Prioritäten fortgesetzt wird, wobei insbesondere folgenden Prioritäten Rechnung getragen wird: 1. Kennzeichnung und Rückverfolgung von Feuerwaffen, 2. Einfuhren und Ausfuhren, 3. gesetzgeberische Maßnahmen und 4. Verwaltung und Vernichtung von Lagerbeständen. 8.   Berichterstattung Die DPS/OAS wird im Einklang mit der ausgehandelten Beitragsvereinbarung regelmäßige Berichte erstellen. 9.   Gesamtkosten Die Mittel, um die die EU für die Durchführung von Phase II ersucht wird, belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt rund 4,2 Mio. EUR. Das Generalsekretariat der OAS wird Sachleistungen zur Durchführung des Programms erbringen und sich um weitere unterstützende Sachleistungen (wie beispielsweise die von der spanischen Regierung in der Projektphase I erbrachten Sachleistungen) bemühen. (1)  Global Study on Homicide (Studie zu Tötungsdelikten weltweit), UNODC, 2019. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html. (2)  Ebd. (3)  Laut der Global Study of Firearms Trafficking (Studie zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen weltweit) befinden sich 80 % der Zielländer des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in Zentralamerika und Südamerika sowie Westasien (UNODC, 2020). (4)  Von 2007 bis 2015 hat die DPS-OAS Initiativen im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) in der Region umgesetzt. Das Projekt kam 25 OAS-Mitgliedstaaten zugute und führte dazu, dass in der gesamten Region mehr als 290 000 Feuerwaffen gekennzeichnet und weitere 60 000 Waffen sowie mehr als 1 700 Tonnen Munition vernichtet wurden. (5)  https://unoda-web.s3.amazonaws.com/wp-content/uploads/2019/07/MOSAIC-06.10-2017EV1.0.pdf (6)   ABl. L 188 vom 19.7.2011, S. 37.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.