Europäische Union

Beschluss (GASP) 2022/1314 des Rates vom 26. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon

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27.7.2022    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 198/18 BESCHLUSS (GASP) 2022/1314 DES RATES vom 26. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1277 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29, auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Rat hat am 30. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1277 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon angenommen. (2) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 gilt bis zum 31. Juli 2022. Auf der Grundlage einer Überprüfung jenes Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Juli 2023 verlängert werden. (3) Der Beschluss (GASP) 2021/1277 sollte daher entsprechend geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/1277 erhält folgende Fassung: „Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Juli 2023 und wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2022. Im Namen des Rates Der Präsident J. SÍKELA (1)  Beschluss (GASP) 2021/1277 des Rates vom 30. Juli 2021 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libanon (ABl. L 277 I vom 2.8.2021, S. 16).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.