Europäische Union
98/618/EG: Beschluß der Kommission vom 23. Oktober 1998 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 betreffend die von der Argentinischen Republik beibehaltenen Maßnahmen bei der Ausfuhr von Häuten und Fellen von Rindern und Kälbern und der Einfuhr von Leder (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 3206)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 31998D0618. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- 31998D0618de.html text/html
- 31998D0618-84cd30e0e4316f39492c.zip application/zip
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.