Europäische Union

2010/222/: Beschluss der Kommission vom 19. April 2010 über die Beteiligung der Europäischen Kommission an der Globalen Bioenergie-Partnerschaft (GBEP)

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20.4.2010    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 98/12 BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 19. April 2010 über die Beteiligung der Europäischen Kommission an der Globalen Bioenergie-Partnerschaft (GBEP) (2010/222/EU) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Europäische Union hat die Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Senkung der auf ihre Energienutzung zurückzuführenden Treibhausgasemissionen durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie als Ziele für den Energiesektor formuliert. Die Bioenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie für erneuerbare Energien. Die Union verfolgt die nachhaltige Gewinnung von Biomasse und hat Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe verabschiedet. (2) Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, einschließlich Entwicklungsländern, beteiligt sich die Kommission aktiv an Energiedialogen und anderen Formen der Zusammenarbeit in Energiefragen. Die Vorteile der Bioenergie werden nur dann in vollem Umfang zum Tragen kommen, wenn auch andere Länder Bioenergie-Strategien verfolgen und diese in nachhaltiger Weise umsetzen. Die Verwirklichung einer nachhaltigen Energieerzeugung lässt sich durch angemessene internationale Rahmenbedingungen erheblich beschleunigen. (3) Im Aktionsplan von Gleneagles von 2005 billigte die G8-Gruppe den Start einer Globalen Bioenergie-Partnerschaft (GBEP) zur Förderung eines umfassenderen, kosteneffektiven Einsatzes von Biomasse und Biokraftstoffen, insbesondere in Entwicklungsländern. Die Globale Bioenergie-Partnerschaft hat Task Forces zu den Treibhausgasmethoden und zur Nachhaltigkeit ins Leben gerufen, um die Bioenergie auf nachhaltige Weise zu fördern. (4) Der Vorsitzende der Globalen Bioenergie-Partnerschaft wandte sich in einem Schreiben vom 12. April 2007 an den Präsidenten Barroso und lud die Kommission zur Teilnahme an der globalen Bioenergie-Partnerschaft ein. Diese Einladung wurde seitdem erneut ausgesprochen. (5) Die Beteiligung an der Globalen Bioenergie-Partnerschaft wird der Kommission eine bessere Koordinierung ihrer relevanten internationalen Tätigkeiten im Bereich der Bioenergie und der damit zusammenhängenden Nachhaltigkeitsfragen ermöglichen. (6) Die Globale Bioenergie-Partnerschaft ist auf Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Diese Beiträge werden auf freiwilliger Basis geleistet. Die Entscheidung zur Teilnahme verpflichtet die Kommission nicht dazu, finanzielle Beiträge zu gemeinsamen Budgets zu leisten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Europäische Kommission (im Folgenden „die Kommission“) beteiligt sich als Partner an der Globalen Bioenergie-Partnerschaft (GBEP). Artikel 2 Das für Energie zuständige Mitglied der Kommission oder sein benannter Vertreter wird ermächtigt, das Mandat der Globalen Bioenergie-Partnerschaft im Namen der Kommission zu unterzeichnen. Brüssel, den 19. April 2010 Für die Kommission Günther OETTINGER Mitglied der Kommission

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.