Europäische Union

90/637/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Oktober 1990 über den Abschluß des Protokolls zur Erneuerung des kooperationsabkommens zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von manihot sowie den Handel mit manihot

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Avis juridique important | 31990D0637 90/637/EWG: Beschluß des Rates vom 22. Oktober 1990 über den Abschluß des Protokolls zur Erneuerung des kooperationsabkommens zwischen der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von manihot sowie den Handel mit manihot Amtsblatt Nr. L 347 vom 12/12/1990 S. 0023 - 0023 BESCHLUSS DES RATES vom 22. Oktober 1990 über den Abschluß des Protokolls zur Erneuerung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot (90/637/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113, auf Empfehlung der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Abschluß des Protokolls zur Erneuerung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot (1) liegt im gegenseitigen Interesse. Das Protokoll sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Protokoll zur Erneuerung des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Thailand über die Produktion und die Vermarktung von Manihot sowie den Handel mit Manihot wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluß beigefügt. Artikel 2 Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, das in Artikel 1 genannte Abkommen rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen. Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 1990. Im Namen des Rates Der Präsident G. DE MICHELIS

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.