Europäische Union

2013/402/EU: Beschluss der Kommission vom 16. April 2013 über die Maßnahme Nr. SA.20112 (C 35/2006) Schwedens zugunsten von Konsum Jämtland Ekonomisk förening (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 1913) Text von Bedeutung für den EWR

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32013D0402. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

t die Kommission der Auffassung, dass diese Schätzung den besten verfügbaren Indikator zur Ermittlung des Marktwerts des streitigen Grundstücks am Tage des streitigen Verkaufs darstellt. Ausgehend von dieser Schätzung liegt der von Konsum für das Grundstück an die Gemeinde gezahlte Kaufpreis – 2 Mio. SEK – innerhalb der Spanne, die dem Marktwert im Oktober 2005 nach Auffassung der Kommission entsprach. (51) Schließlich beachtet die Kommission auch, dass die Beteiligten bei der Preisfestsetzung für das fragliche Grundstück den Preis pro Quadratmeter Bruttofläche berücksichtigten. In dieser Hinsicht erscheint der Preis von 1 000 SEK/m2 Bruttobodenfläche, der im Wertgutachten von Ernst & Young ermittelt wurde, mit dem für den streitigen Verkauf ermittelten Preis von 1 200 SEK/m2 Bruttobodenfläche vergleichbar. (52) Ausgehend von den obigen Ausführungen ist die Kommission der Auffassung, dass der Verkauf der Grundstücke Åre Prästbord 1:30, 1:68 und 1:69 im Viertel Produkthusområdet an Konsum am 5. Oktober 2005 für einen Preis von 2 Mio. SEK zum Marktwert erfolgt ist und dass der Verkauf somit keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV enthält – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Maßnahme Schwedens zugunsten von Konsum Jämtland ekonomisk förening stellt keine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an Schweden gerichtet. Brüssel, den 16. April 2013 Für die Kommission Joaquín ALMUNIA Vizepräsident (1)   ABl. C 204 vom 26.8.2006, S. 5. (2)  Sache C 35/2006. (3)   ABl. C 204 vom 26.8.2006, S. 5. (4)  Entscheidung der Kommission vom 30. Januar 2008 über die staatliche Beihilfe C 35/2006 (ex NN 37/06), die Schweden zugunsten von Konsum Jämtland ekonomisk förening durchgeführt hat (ABl. L 126 vom 14.5.2008, S. 3). (5)  Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 sind an die Stelle der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag die Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getreten. Die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag und die Artikel 107 und 108 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieses Beschlusses sind Bezugnahmen auf die Artikel 107 und 108 AEUV als Bezugnahmen auf die Artikel 87 und 88 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist. (6)  Das Grundstück wurde nach der Transaktion umbenannt. (7)  Die Grundstücke wurden nach der Transaktion umbenannt. (8)  Das Grundstück wurde nach der Transaktion umbenannt. (9)  Åre Prästbord 1:30, 1:68 und 1:69. (10)  Urteile des Gerichtshofs, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe, C-239/09, Slg. 2010, I-13083, Randnr. 34, und Kommission/Scott, C-290/07 P, Slg. 2010, I-7763, Randnr. 68; Urteil des Gerichts, Konsum Nord ekonomisk förening/Kommission, T-244/08, Slg. 2011, II-0000, Randnr. 61. (11)   ABl. C 209 vom 10.7.1997, S. 3. (12)  Urteil des Gerichtshofs, Seydaland Vereinigte Agrarbetriebe GmbH & Co. KG/BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, C-239/09, Slg. 2010, I-13083, Randnr. 39. (13)  Siehe Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2011, Konsum Nord ekonomisk förening/Kommission, T-244/08, Slg. 2011, Randnr. 57.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.