Europäische Union

ABKOMMEN UEBER GEMEINSAME ORGANE FUER DIE EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " DEUTSCHER STAATSANGEHOERIGER "

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Avis juridique important | 11957E/AFI/DCL/DEFAL ABKOMMEN UEBER GEMEINSAME ORGANE FUER DIE EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DER REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UEBER DIE BESTIMMUNG DES BEGRIFFS " DEUTSCHER STAATSANGEHOERIGER " ++++ BEI DER UNTERZEICHNUNG DER VERTRAEGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT UND DER EUROPÄISCHEN ATOMGEMEINSCHAFT GIBT DIE REGIERUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND FOLGENDE ERKLÄRUNG AB : " ALS STAATSANGEHÖRIGE DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND GELTEN ALLE DEUTSCHEN IM SINNE DES GRUNDGESETZES FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND . "

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.