Europäische Union

79/575/EWG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Raytheon-Mariners Pathfinder Radar System"

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Avis juridique important | 31979D0575 79/575/EWG: Entscheidung der Kommission vom 13. Juni 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts ,,Raytheon-Mariners Pathfinder Radar System" Amtsblatt Nr. L 156 vom 23/06/1979 S. 0033 - 0033 Griechische Sonderausgabe: Kapitel 02 Band 7 S. 0239 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 13. Juni 1979 über die Verneinung des wissenschaftlichen Charakters des Geräts "Raytheon-Mariners Pathfinder Radar System" (79/575/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 der Kommission vom 2. Dezember 1975 zur Festsetzung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (2), insbesondere auf die Artikel 4 und 5, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 15. Dezember 1978 die Einleitung des Verfahrens nach den Artikeln 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 beantragt, um festzustellen, oh das Gerät "Raytheon-Mariners Pathfinder Radar System", das als Radarsimulator bei Lehrgängen für nautische Offiziere verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 27. April 1979 ist gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3195/75 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigen gruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Diese Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Radarsystem handelt. Es besitzt nicht den Charakter eines für die reine wissenschaftliche Forschung besonders geeigneten Geräts ; es handelt sich um ein Gerät mit den üblichen technischen Merkmalen, das zu besonderen Zwecken verwendet wird. Das Gerät wird üblicherweise an Bord von See- und Binnenschiffen als Navigationsinstrument verwendet. Die Verwendung, die das Gerät in diesem speziellen Fall findet, allein kann ihm nicht den Charakter eines wissenschaftlichen Geräts verleihen, und es kann somit nicht als wissenschaftliches Gerät angesehen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "Raytheon-Mariners Pathfinder Radar System" besitzt keinen wissenschaftlichen Charakter. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 13. Juni 1979 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1)ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 316 vom 6.12.1975, S. 17.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.