Europäische Union

Beschluss (EU) 2020/1730 der Kommission vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige

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19.11.2020    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 387/22 BESCHLUSS (EU) 2020/1730 DER KOMMISSION vom 18. November 2020 zur Bestätigung der Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf das dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügte Protokoll Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, insbesondere auf Artikel 4, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Schreiben an die Europäische Kommission vom 29. Juli 2020 hat Irland mitgeteilt, dass es die Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) anzunehmen und durch sie gebunden zu sein wünscht. (2) Für die Beteiligung Irlands an der genannten Verordnung gibt es keine spezifischen Bedingungen, und es sind keine Übergangsmaßnahmen erforderlich. (3) Die einheitliche Gestaltung von Aufenthaltstiteln und EU-weit geltende gemeinsame Sicherheitsstandards erleichtern den Grenzübertritt und tragen zum guten Funktionieren des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bei. (4) Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 sollte daher bestätigt werden. (5) Damit Irland die Verordnung (EU) 2017/1954 so bald wie möglich anwenden kann, sollte dieser Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Die Beteiligung Irlands an der Verordnung (EU) 2017/1954 wird bestätigt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 18. November 2020 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN (1)  Verordnung (EU) 2017/1954 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige (ABl. L 286 vom 1.11.2017, S. 9).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.