Europäische Union

Beschluss (EU) 2017/1101 des Rates vom 19. Juni 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum

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21.6.2017    DE Amtsblatt der Europäischen Union L 158/43 BESCHLUSS (EU) 2017/1101 DES RATES vom 19. Juni 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (1), insbesondere auf Artikel 166 Absatz 1, in Erwägung nachstehenden Grundes: Am 1. Dezember 2016 hat der Verwaltungsrat des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (im Folgenden „das Amt“) dem Rat eine Kandidatenliste für das Amt des Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amts vorgelegt— HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Herr Sven STÜRMANN, geboren am 20. November 1971 in Bonn (Deutschland), wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zum Vorsitzenden einer Beschwerdekammer des Amtes ernannt. Der Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Amtes festgelegt. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Geschehen zu Luxemburg am 19. Juni 2017. Im Namen des Rates Der Präsident J. HERRERA (1)   ABl. L 154 vom 16.6.2017, S. 1.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.