Europäische Union

66/677/EWG: Beschluß des Rates vom 24. November 1966 über die Hilfe der Gemeinschaft für die von der Überschwemmungskatastrophe heimgesuchte Bevölkerung Italiens

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Avis juridique important | 31966D0677 66/677/EWG: Beschluß des Rates vom 24. November 1966 über die Hilfe der Gemeinschaft für die von der Überschwemmungskatastrophe heimgesuchte Bevölkerung Italiens Amtsblatt Nr. 218 vom 28/11/1966 S. 3719 - 3719 BESCHLUSS DES RATES vom 24. November 1966 über die Hilfe der Gemeinschaft für die von der Überschwemmungskatastrophe heimgesuchte Bevölkerung Italiens (66/677/EWG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - nach Kenntnisnahme von der Mitteilung der italienischen Regierung über die katastrophalen Überschwemmungen, die einen grossen Teil des italienischen Hoheitsgebiets betroffen und Schäden aussergewöhnlichen Umfangs verursacht haben, nach Kenntnisnahme von der Erklärung des Präsidenten der Kommission über die Maßnahmen, die die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu treffen beabsichtigt und über die einen Gemeinschaftsbeitrag zur Unterstützung der heimgesuchten Gebiete Italiens betreffenden Vorschläge, mit denen sie den Rat befasst hat oder die sie dem Rat in Kürze zu übermitteln beabsichtigt, in dem Wunsch, die Solidarität der Gemeinschaft mit der Bevölkerung dieser Gebiete zu bekunden, - beschließt, in den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen der Gemeinschaft die geeignetsten Maßnahmen zu treffen, um der Bevölkerung dieser Gebiete wirksam und rasch zu helfen; - beschließt, die Vorschläge, mit denen er insbesondere auf dem Agrargebiet und dem Sozialgebiet von der Kommission befasst worden ist oder befasst werden wird, sofort zu prüfen, um die vordringlichsten Beschlüsse auf seiner Tagung am 6. Dezember 1966 zu treffen; - fordert die Europäische Investitionsbank auf, die Verwirklichung der Vorhaben, die dazu bestimmt sind, die Produktionsstrukturen der heimgesuchten Gebiete wieder zu ordnen, durch finanzielle Maßnahmen zu den vorteilhaftesten Bedingungen zu begünstigen. Geschehen zu Brüssel am 24. November 1966. Im Namen des Rates Der Präsident L. DE BLOCK

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.