Europäische Union

98/522/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 1998 über eine gemeinsame technische Vorschrift für Anforderungen an Empfangsgeräte des europäischen öffentlichen terrestrischen Funkrufsystems (ERMES) (2. Ausgabe) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1615) (Text von Bedeutung für den EWR)

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Avis juridique important | 31998D0522 98/522/EG: Entscheidung der Kommission vom 17. Juni 1998 über eine gemeinsame technische Vorschrift für Anforderungen an Empfangsgeräte des europäischen öffentlichen terrestrischen Funkrufsystems (ERMES) (2. Ausgabe) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1615) (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. L 232 vom 19/08/1998 S. 0025 - 0027 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 17. Juni 1998 über eine gemeinsame technische Vorschrift für Anforderungen an Empfangsgeräte des europäischen öffentlichen terrestrischen Funkrufsystems (ERMES) (2. Ausgabe) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1998) 1615) (Text von Bedeutung für den EWR) (98/522/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 98/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 1998 über Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen einschließlich der gegenseitigen Anerkennung über Konformität (1), in Erwägung nachstehender Gründe: Die Kommission hat die Maßnahme zur Festlegung der Endeinrichtungen, die eine technische Vorschrift erfordern, erlassen und das entsprechende Bedarfsprofil definiert. Die diesbezueglichen harmonisierten Normen bzw. Teilnormen zur Erfuellung der grundlegenden Anforderungen, die in technische Vorschriften umzusetzen sind, sollten verabschiedet werden. Um die Kontinuität des Marktzugangs für Hersteller zu gewährleisten, sind Übergangsbestimmungen für die mit der Entscheidung 95/290/EG (2) der Kommission genehmigten Einrichtungen erforderlich. Die mit dieser Entscheidung angenommene technische Vorschrift entspricht der Stellungnahme des ACTE - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 (1) Diese Entscheidung gilt für Endgeräte, die für den Anschluß an das europaweite terrestrische Funkrufsystem (ERMES) bestimmt sind und in den Geltungsbereich der in Artikel 2 Absatz 1 genannten harmonisierten Norm fallen. (2) Mit dieser Entscheidung wird eine gemeinsame technische Vorschrift für Empfangsgeräte von ERMES-Endeinrichtungen erlassen. Artikel 2 (1) Die gemeinsame technische Vorschrift umfasst die von der zuständigen Normenorganisation erstellte harmonisierte Norm, die im geltenden Umfang den grundlegenden Anforderungen in Artikel 5 Buchstaben d), e), f) und g) der Richtlinie 98/13/EG gerecht wird. Die Fundstelle dieser Norm ist dem Anhang zu entnehmen. (2) Endeinrichtungen, die unter diese Entscheidung fallen, müssen der in Absatz 1 erwähnten gemeinsamen technischen Vorschrift entsprechen, die grundlegenden Anforderungen in Artikel 5 Buchstaben a) und b) der Richtlinie 98/13/EG erfuellen und den Anforderungen aller übrigen geltenden Richtlinien genügen, insbesondere denen der Richtlinien 73/23/EWG (3) und 89/336/EWG (4) des Rates. Artikel 3 Die für die Durchführung der Verfahren nach Artikel 10 der Richtlinie 98/13/EG benannten Stellen wenden spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten dieser Entscheidung die im Anhang aufgeführte harmonisierte Norm auf Endeinrichtungen an, die unter Artikel 1 Absatz 1 dieser Entscheidung fallen, bzw. sorgen für deren Anwendung. Artikel 4 (1) Die Entscheidung 95/290/EG wird zwölf Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinie aufgehoben. (2) Endeinrichtungen, die aufgrund der Entscheidung 95/290/EG genehmigt wurden, können weiterhin vertrieben und in Betrieb genommen werden. Artikel 5 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 17. Juni 1998 Für die Kommission Martin BANGEMANN Mitglied der Kommission (1) ABl. L 74 vom 12. 3. 1998, S. 1. (2) ABl. L 181 vom 2. 8. 1995, S. 21. (3) ABl. L 77 vom 26. 3. 1973, S. 29. (4) ABl. L 139 vom 23. 5. 1989, S. 19. ANHANG Fundstelle der geltenden harmonisierten Norm Der Titel der in Artikel 2 dieser Entscheidung erwähnten harmonisierten Norm lautet: Radio Equipment and Systems (RES); Enhanced Radio Message System (ERMES); Receiver requirements [Funkanlagen und -systeme (RES); Europäisches Funkrufsystem (ERMES); Anforderungen an Empfangsgeräte] ETSI Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen Sekretariat TBR 7 - Zweite Ausgabe - Oktober 1997 (mit Ausnahme des Vorworts) Zusatzinformation Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen ist gemäß der Richtlinie 83/189/EWG des Rates (1) anerkannt. Die vorgenannte harmonisierte Norm wurde aufgrund eines nach den entsprechenden Verfahren der Richtlinie 83/189/EWG erteilten Auftrags erstellt. Der vollständige Text der obengenannten harmonisierten Norm ist bei folgenden Stellen erhältlich: Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen 650, route des Lucioles F-06921 Sophia Antipolis Cedex Europäische Kommission GD XIII/A/2 - (BU 31, 1/7) Rü de la Loi/Wetstraat 200 B-1049 Brüssel oder kann bei allen anderen Organisationen angefordert werden, die ETSI-Normen zur Verfügung stellen. Eine Liste dieser Stellen ist im Internet unter der Adresse www.ispo.cec.be abrufbar. (1) ABl. L 109 vom 26. 4. 1983, S. 8.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.