Europäische Union

2009/47/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 2008 über die Nichtanwendung von Artikel 30 Absatz 1 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf die Stromerzeugung in der Tschechischen Republik (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8569) (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32009D0047. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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etwa ein Viertel des Gesamtbedarfs deckten, insbesondere als Grundlaststrom.“ (20)  Siehe Erwägungsgrund 12 der Entscheidung 2007/706/EG. Im Falle Schwedens und Finnlands blieb die Frage des Bestehens eines regionalen Marktes offen. Würde dieser als Bezugspunkt genommen, lägen die Konzentrationsgrade bei 40 %. (21)  Bericht 2005, S. 9. (22)  Technischer Anhang, S. 17. (23)  Vgl. Fortschrittsbericht 2007, S. 8, Punkt 7.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.