Europäische Union
Beschluss (EU) 2021/1360 der Kommission vom 30. Juni 2021 zur Ermächtigung der Niederlande, bestimmte in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Zeiträume zu verlängern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 4640) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Amtliche Ursprungsfassung
Quellenkennung: 32021D1360. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Originaldateien und Anlagen
- L_2021293DE.01001401.doc.html text/html
- 32021D1360-05b093519eb573ef68ed.zip application/zip
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